Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Qualität der Badegewässer (Badegewässerverordnung - BadegewVO -)

Ausfertigungsdatum:
30.05.2000
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Qualität der Badegewässer (Badegewässerverordnung - BadegewVO -)

Anlage Qualitätsanforderungen an Badegewässer Mindest- häufigkeit Analysen- oder Parameter G l der Prüfungsverfahren Probenahme Mikrobiologische 1 Fermentation im Mehrfachansatz. Parameter Bei positivem Ausfall Überführen in Nachweismilieu. Auszählen Gesamtcoliforme (wahrscheinlichste Zahl) Bakterien /100 ml 500 10.000 14tägig (1) oder 2 Faekalcoliforme 100 2.000 14tägig (1) Bakterien /100 ml Filtration über Membran und Kultur auf geeignetem Milieu wie Milch-Zucker-Tergitol-Agar, Endo-Agar, 0,4 %ige Teepol- Nährbouillon, Umpflanzen und Identifizierung verdächtiger Kolonien. Bei 1. und 2. unterschiedliche Bebrütungstemperatur, je nachdem, ob gesamtcoliforme oder faekalcoliforme Bakterien bestimmt werden. 3 Streptococcus Litskysche Methode. faec. /100 ml 100 - (2) Auszählen (wahrscheinlichste Zahl) oder Filtration über Membran, Kultur auf geeignetem Nährboden. 4 Salmonellen /1 l - 0 (2) Konzentration durch Filtrieren über Membran. Impfen auf Standard-Nährboden. Anreicherung, Überführen auf Isolierungs-Agar-Agar, Identifizierung 5 Darmviren PFU/10 l - 0 (2) Konzentration durch Filtrieren, Ausflocken oder Zentrifugieren; Bestätigung 6 Physikalische und chemische Parameter Elektrometrie mit Eichung auf pH - 6 - 9 (0) (2) pH 7 und 9 Mindest- häufigkeit Analysen- oder Parameter G l der Prüfungsverfahren Probenahme 7 Färbung - keine ano- 14tägig (1) Besichtigungsprüfung male Ände- rung der oder Färbung (0) - - (2) photometrische Prüfung nach Platin-Kobalt-Eichskala 8 Mineralöle mg/l - kein sicht- 14tägig (1) Besichtigungs- und barer Film Geruchsprüfung auf der Wasser- oberfläche, oder kein Geruch < 0,3 - (2) Extraktion an ausreichendem Wasservolumen und Wiegen des Trockenrückstands 9 Tenside, die auf mg/l keine an- 14tägig (1) Besichtigungsprüfung Methylenblau - haltende (Natrium - Schaum- oder reagieren bildung laurylsulfat) < 0,3 - (2) Methylenblauverfahren - absorp- tionsspektrophotometrisch 10 Phenol mg/l - kein 14tägig (1) Überprüfung auf spezifischen (Phenol-Zahl) C6H5OH spezifischer Geruch nach Phenol Geruch oder < 0,005 < 0,05 (2) Absorptionsspektrophotometrie 4-AAP-Methode (4-Amino- antipyrin) 11 Transparenz m 2 1 (0) 14tägig (1) Secchi-Scheibe 12 Gelöster Sauerstoff 80-120 - (2) Winkler-Methode oder %-Sättigung O2 elektrometrische Methode (Sauerstoffmesser) 13 Teer-Rückstände und keine 14tägig (1) Besichtigungsprüfung schwimmende Körper wie Holz, Kunststoff, Flaschen, Gefäße aus Glas, Kunststoff, Gummi oder sonstigen Stoffen. Bruch oder Splitter 14 Ammoniak mg/l (3) Absorptions-Spektrophotometer - NH4 Nessler-Reagenz - oder Indophenolblau-Methode 15 Kjeldahl-Stickstoff mg/l N (3) Kjeldahl-Methode Mindest- häufigkeit Analysen- oder Parameter G l der Prüfungsverfahren Probenahme 16 Andere Stoffe, die als Zeichen von Verschmutzung gelten Pestizide mg/l (2) Extraktion mit geeigneten (Parathion, HCH Lösungsmitteln und chroma- Dieldrin) tographische Bestimmung 17 Schwermetalle wie: mg/l (2) Arsen As Kadmium Cd Atomabsorption, Chrom VI Cr VI gegebenenfalls mit Blei Pb vorheriger Extraktion Quecksilber Hg 18 Cyanide mg/l CN (2) Absorptionsspektrophotometrie mittels spezifischer Reagenzien 19 Nitrate und mg/l (3) Absorptionsspektrophotometrie NO3 PO 4 mittels spezifischer Reagenzien Phosphate G = (guide) = Leitwert I = (imperativ) = zwingender Wert (0) Überschreitung der Werte bei außergewöhnlichen geographischen oder meteoro- logischen Verhältnissen vorgesehen. (1) Hat eine in früheren Jahren durchgeführte Probenahme Ergebnisse erbracht, die sehr viel günstiger sind als die Anforderungen dieser Anlage und ist kein neuer Faktor hinzugekommen, der die Qualität der Gewässer verringert haben könnte, so kann die Häufigkeit der Probenahmen um einen Faktor 2 verringert werden. (2) Der Gehalt ist zu überprüfen, wenn eine Untersuchung in dem Badegebiet das Vor- handensein dieser Stoffe möglich erscheinen oder auf eine Verschlechterung der Wasserqualität schließen lässt. (3) Diese Parameter müssen überprüft werden, wenn die Tendenz zur Eutrophierung der Gewässer besteht. 77_000414-1.pdf

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.