Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung der Neufassung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)

Ausfertigungsdatum:
30.05.2000
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung der Neufassung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)

- SGV.NRW. - Seite 1 77 Bekanntmachung der Neufassung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( Landeswassergesetz - LWG -) vom 25.06.1995 Bekanntmachung der Neufassung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -) Vom 25. Juni 1995 ( Fn1) Aufgrund des Artikels 12 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 7. März 1995 (GV. NW. S. 248) wird nachstehend der Wortlaut des Landeswassergesetzes in der ab dem 1. Juli 1995 geltenden Fassung bekanntgemacht. Die Neufassung berücksichtigt: 1. die Fassung der Bekanntmachung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG) vom 9. Juni 1 989 (GV. NW. S. 384), 2. den am 1. Januar 1990 in Kraft getretenen Teil VII des Landesenteignungs- und - entschädigungsgesetzes (EEG NW) vom 20. Juni 1989 (GV. NW. S. 366), 3. das am 31. Januar 1992 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes (LWG) vom 14. Januar 1992 (GV. NW. S. 39), 4. den am 4. Juni 1994 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) im Lande NW vom 29. April 1992 (GV. NW. S. 175), 5. den am 29. Dezember 1993 in Kraft getretenen Artikel 6 Nummer 7 und den im übrigen am 1. April 1994 in Kraft getretenen Artikel 6 des 1. Verwaltungsstrukturreformgesetzes (1. VwStrukturRG) vom 15. Dezember 1993 (GV. NW. S. 987) und 6. den am 1. Juli 1995 ( Fn2) in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes. Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 Inhaltsübersicht Erster Teil Einleitende Bestimmungen § 1 Sachlicher Geltungsbereich § 2 Ziel der Wasserwirtschaft § 2 a Umsetzung des Rechts der Europäischen Gemeinschaft Zweiter Teil Oberirdische Gewässer Abschnitt I Einteilung der Gewässer, Begriffsbestimmungen § 3 Einteilung der Gewässer, Begriffsbestimmungen Abschnitt II Eigentumsverhältnisse an den Gewässern § 4 Gewässer erster Ordnung § 5 Gewässer zweiter Ordnung § 6 Grundbuch © Innenministerium Nordrhein-Westfalen - alle Rechte vorbehalten - - SGV.NRW. - Seite 2 § 7 Bisheriges Eigentum § 8 Uferlinie § 9 Verlandung, Überflutung § 10 Uferabriß § 11 Neues Gewässerbett § 12 Inseln, verlassenes Gewässerbett § 13 Duldungspflicht des Gewässereigentümers Dritter Teil Schutz der Gewässer Abschnitt I Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz, Reinhalteordnungen § 14 Wasserschutzgebiete § 15 Besondere Vorschriften für Wasserschutzgebiete § 16 Heilquellenschutz § 17 (aufgehoben) Abschnitt II Wassergefährdende Stoffe § 18 Wassergefährdende Stoffe Vierter Teil Grundlagen der Wasserwirtschaft, Bewirtschaftung der Gewässer § 19 Grundlagen der Wasserwirtschaft § 20 Wasserwirtschaftliche Rahmenpläne § 21 Bewirtschaftungspläne § 22 Einsicht § 23 (aufgehoben) Fünfter Teil Benutzung der Gewässer Abschnitt I Gemeinsame Bestimmungen § 24 Inhalt von Erlaubnis und Bewilligung § 25 Erlaubnis § 25 a Gehobene Erlaubnis § 26 Bewilligung § 27 Berücksichtigung anderer Einwendungen im Bewilligungsverfahren § 28 Zusammentreffen von Erlaubnis- und Bewilligungsanträgen § 29 Ausgleich von Rechten und Befugnissen § 30 (aufgehoben) § 31 Außerbetriebsetzen, Beseitigen und Ändern von Benutzungsanlagen § 32 Erlaubnisfreie Benutzung nach § 17 a des Wasserhaushaltsgesetzes; Notfälle, wasserwirtschaftliche Ermittlungen Abschnitt II Besondere Bestimmungen für die Benutzung oberirdischer Gewässer © Innenministerium Nordrhein-Westfalen - alle Rechte vorbehalten - - SGV.NRW. - Seite 3 § 33 Gemeingebrauch § 34 Regelung des Gemeingebrauchs und des Verhaltens im Uferbereich § 35 Anliegergebrauch § 36 Benutzung zu Zwecken der Fischerei § 37 Schiffahrt § 38 Hafen- und Ufergeldtarife § 39 Fähren § 40 Besondere Pflichten im Interesse der Schiffahrt und des Sports § 41 Staumarke § 42 Unbefugtes Ablassen § 43 Hochwassergefahr Abschnitt III Besondere Bestimmungen für die Benutzung des Grundwassers § 44 Bewirtschaftung des Grundwassers § 44 a (aufgehoben) Sechster Teil Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Abschnitt I Gemeinsame Bestimmungen § 45 Wasserentnahme und Abwassereinleitung § 46 Zulässigkeit der Enteignung Abschnitt II Wasserversorgung § 47 Wasserentnahmen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung § 48 Bau und Betrieb von Anlagen für die öffentliche Wasserversorgung § 49 Anzeigepflicht § 50 Verpflichtung zur Selbstüberwachung Abschnitt III Abwasserbeseitigung § 51 Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich § 51 a Beseitigung von Niederschlagswasser § 52 Anforderungen an Abwassereinleitungen § 53 Pflicht zur Abwasserbeseitigung § 53 a Übergangsregelung § 54 Abwasserbeseitigungspflicht im Gebiet von Abwasserverbänden § 55 Inhalt des Abwasserbeseitigungsplans § 56 Aufstellen des Abwasserbeseitigungsplans, Verbindlichkeit § 57 Bau und Betrieb von Abwasseranlagen § 58 Genehmigung von Abwasseranlagen § 59 Indirekteinleitungen mit gefährlichen Stoffen § 60 Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen © Innenministerium Nordrhein-Westfalen - alle Rechte vorbehalten - - SGV.NRW. - Seite 4 § 60 a Selbstüberwachung von Indirekteinleitungen mit gefährlichen Stoffen § 61 Selbstüberwachung von Abwasseranlagen § 62 (aufgehoben) § 63 Gewässerschutzbeauftragte bei Abwasserverbänden Siebenter Teil Abwasserabgabe Abschnitt I Abgabepflicht, Umlage der Abgabe § 64 Abgabepflicht anderer als der Abwassereinleiter § 65 Umlage der Abgabe durch Gemeinden und Abwasserverbände § 66 Ausnahmen von der Abgabepflicht Abschnitt II Bewertungsgrundlagen § 67 (aufgehoben) § 68 Besonderheit bei Nachklärteichen Abschnitt III Ermitteln der Schädlichkeit § 69 Ermitteln auf Grund des wasserrechtlichen Bescheides § 70 Überwachung der Abwassereinleitung § 71 (aufgehoben) § 72 Ermitteln in sonstigen Fällen § 73 Abgabefreiheit bei Kleineinleitungen und bei Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser § 74 Abzug der Vorbelastung Abschnitt IV Festsetzen und Erheben der Abgabe § 75 Abgabeerklärung § 76 (aufgehoben) § 77 Festsetzen der Abgabe § 78 Fälligkeit, Verjährung § 79 (aufgehoben) § 80 Einziehen der Abgabe, Stundung, Erlaß, Niederschlagung Abschnitt V Verwenden der Abgabe § 81 Zweckbindung § 82 Verwaltungsaufwand § 83 Mittelvergabe § 84 (aufgehoben) § 85 Entsprechende Anwendung anderer Vorschriften Achter Teil Ausgleich der Wasserführung, Gewässerunterhaltung, Anlagen § 86 (aufgehoben) Abschnitt I Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung, © Innenministerium Nordrhein-Westfalen - alle Rechte vorbehalten - - SGV.NRW. - Seite 5 Pflicht zum Gewässerausbau § 87 Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung § 88 Umlage des Aufwands § 89 Pflicht zum Gewässerausbau Abschnitt II Gewässerunterhaltung § 90 Umfang der Gewässerunterhaltung § 91 Pflicht zur Gewässerunterhaltung § 92 Umlage des Unterhaltungsaufwands § 93 Finanzierungshilfen des Landes § 94 Unterhaltungspflicht bei Anlagen in und an fließenden Gewässern § 95 Gewässerunterhaltung durch Dritte § 96 Beseitigungspflicht des Störers § 97 Besondere Pflichten im Interesse der Gewässerunterhaltung § 98 Entscheidung in Fragen der Gewässerunterhaltung Abschnitt III Anlagen in und an Gewässern § 99 Genehmigung Neunter Teil Gewässerausbau, Talsperren und Rückhaltebecken Abschnitt I Gewässerausbau § 100 Grundsätze § 101 Entschädigungspflicht beim Gewässerausbau § 102 Besondere Pflichten im Interesse des Gewässerausbaus § 103 Vorteilsausgleich § 104 Verfahren Abschnitt II Talsperren und Rückhaltebecken § 105 Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Rückhaltebecken außerhalb von Gewässern § 106 Bau und Betrieb Zehnter Teil Sicherung des Hochwasserabflusses Abschnitt I Deiche § 107 Errichten, Beseitigen, Umgestalten § 108 Unterhaltung und Wiederherstellung § 109 Unterhaltung durch Dritte § 110 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung § 111 Entscheidung in Unterhaltungsfragen Abschnitt II Überschwemmungsgebiete § 112 Festsetzung § 113 Genehmigung © Innenministerium Nordrhein-Westfalen - alle Rechte vorbehalten - - SGV.NRW. - Seite 6 § 114 Zusätzliche Maßnahmen Abschnitt III Wild abfließendes Wasser § 115 Veränderung des Wasserablaufs, Pflicht zur Aufnahme Elfter Teil Gewässeraufsicht Abschnitt I Allgemeine Vorschriften § 116 Aufgabe der Gewässeraufsicht § 117 Besondere Pflichten § 118 Kosten der Gewässeraufsicht § 119 Gemeinsame Durchführung von Aufgaben Abschnitt II Besondere Vorschriften § 120 Überwachung von Abwassereinleitungen § 121 Gewässerschau § 122 Deichschau § 123 Wassergefahr Zwölfter Teil Zwangsrechte § 124 Ermitteln der Grundlagen des Wasserhaushalts § 125 Verändern oberirdischer Gewässer § 126 Benutzen oberirdischer Gewässer § 127 Anschluß von Stauanlagen § 128 Durchleiten von Wasser und Abwasser § 129 Mitbenutzen von Anlagen § 130 Einschränkende Vorschriften § 131 Entschädigungspflicht, Sonstiges § 132 (aufgehoben) § 133 (aufgehoben) Dreizehnter Teil Entschädigung § 134 Entschädigungspflichtiger § 135 Übernahmepflicht Vierzehnter Teil Wasserbehörden § 136 Behördenaufbau § 137 (aufgehoben) § 138 Sonderordnungsbehörden § 139 Aufsichtsbehörden § 140 Bestimmung der zuständigen Behörden Fünfzehnter Teil Verwaltungsverfahren © Innenministerium Nordrhein-Westfalen - alle Rechte vorbehalten - - SGV.NRW. - Seite 7 Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen § 141 Geltungsbereich von Verordnungen § 142 Sicherheitsleistung Abschnitt II Förmliches Verwaltungsverfahren, Schutzgebietsverfahren Titel 1 Allgemeine Bestimmungen § 143 Grundsatz § 144 Vertreterbestellung § 145 Aussetzung des Verfahrens § 146 Verfahrenskosten Titel 2 Bewilligungsverfahren, gehobenes Erlaubnisverfahren § 147 Erfordernisse des Antrags § 148 Bekanntmachung © Innenministerium Nordrhein-Westfalen - alle Rechte vorbehalten -

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.