Verordnung über die Ermächtigung des Ministeriums für Inneres und Justiz zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 7 Abs. 3 der Insolvenzordnung
- Ausfertigungsdatum:
- 30.04.2005
Verordnung über die Ermächtigung des Ministeriums für Inneres und Justiz zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 7 Abs. 3 der Insolvenzordnung
Vom 22. September 1998
Aufgrund des § 7 Abs. 3 Satz 2 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2968), wird verordnet:
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Entscheidung über die weitere Beschwerde in Insolvenzsachen einem der Oberlandesgerichte des Landes zuzuweisen, wird auf das Ministerium für Inneres und Justiz übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Verordnung tritt am 31. Dezember 2009 außer Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Inneres und Justiz Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 170 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.