Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten für Großschadensereignisse in Krankenhäusern im Land Nordrhein-Westfalen (Arzneimittelbevorratungsverordnung)

Ausfertigungsdatum:
30.04.2005
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten für Großschadensereignisse in Krankenhäusern im Land Nordrhein-Westfalen (Arzneimittelbevorratungsverordnung)

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 46 vom 29. September 2000 633 2128_000830A1S.Teil1u.2.pdf

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.