Nordrhein-Westfalen

Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf der/des Justizfachangestellten für die Durchführung von Prüfungen im Lande Nordrhein-Westfalen

Ausfertigungsdatum:
30.04.2005
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf der/des Justizfachangestellten für die Durchführung von Prüfungen im Lande Nordrhein-Westfalen

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 30.04.2005 Gültig bis: 25.05.2005 Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf der/des Justizfachangestellten für die Durchführung von Prü- fungen im Lande Nordrhein-Westfalen Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.