Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre
- Ausfertigungsdatum:
- 29.06.2021
Eingangsformel
Das für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse AM maßgebliche
Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Die Ermächtigung zum Erlass weiterer Verordnungen nach § 6
Absatz 5a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2008) geändert worden ist, wird auf die für das Fahrerlaubnisrecht zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Oktober 2021 außer Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister für Verkehr
Fußnoten
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.