SüwV · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über Art und Häufigkeit der Selbstüberwachung von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen und -einleitungen (Selbstüberwachungsverordnung kommunal - SüwV-kom)

Ausfertigungsdatum:
28.12.2009
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über Art und Häufigkeit der Selbstüberwachung von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen und -einleitungen (Selbstüberwachungsverordnung kommunal - SüwV-kom)

324 Mindestumfang der Selbstüberwachung Anlage 1 Betriebs- Ein- Häufigkeit der Untersuchung Art der Bestimmung, Durchführung kenndaten heit und Protokollierung Ausbaugröße (E+EGW) A B C D 51 - 2000 2001 - 10.001 - > 100.000 10.000 100.000 Kontrollgang ) 3 mal arbeitstäglich* täglich täglich Eintrag ins Betriebstagebuch wöchentlich Zulauf Kläranlage pH- Wert - kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes Leitfähigkeit mS/m kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes Zulauf Biologischer Reaktor 1) monatlich 14-tägig wöchentlich wöchentlich Bestimmung gemäß , Messung im Zulauf oder im Zulauf 5) TOC, ersatzweise CSB mg/l biologischer Reaktor 3) jährlich jährlich vierteljährlich vierteljährlich 24h-Ganglinie 2) --- > 5000 E: wöchentlich wöchentlich Bestimmung gemäß , Messung im Zulauf oder im Zulauf TNb, ersatzweise TKN mg/l 14-tägig biologischer Reaktor 3) --- jährlich vierteljährlich vierteljährlich 24h-Ganglinie 2) --- --- wöchentlich wöchentlich Bestimmung gemäß , Messung im Zulauf oder im Zulauf Pgesamt mg/l biologischer Reaktor 3) --- --- jährlich jährlich 24h-Ganglinie Biologischer Reaktor Sauerstoffgehalt (bei mg/l kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes Belebtschlamm-Verfahren) Abwassertemperatur °C --- > 5000 E: kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes kontinuierlich 1) Schlammvolumenanteil (bei Be- ml/l wöchentlich arbeitstäglich arbeitstäglich arbeitstäglich Bestimmung gemäß lebtschlamm-Verfahren) 1) Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 21 vom 30. Juni 2004 Schlammtrockensubstanz, TSBB (bei g/l monatlich wöchentlich arbeitstäglich arbeitstäglich Bestimmung gemäß Belebtschlamm-Verfahren) 1) Schlammindex, ISV (bei ml/g monatlich wöchentlich arbeitstäglich arbeitstäglich Bestimmung gemäß Belebtschlamm-Verfahren) mikroskopisches Bild - --- monatlich monatlich monatlich Protokollierung und Beurteilung pH- Wert - --- --- kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes, Messung wahlweise auch im Ablauf Kläranlage Ablauf Kläranlage £ 500 E: --- --- --- £ 500 E (sofern nicht im Zulauf gemessen wird): 14-tägig Kurzzeitmessung mit Messwehr, Messgefäß etc., Mes- 1) sung gemäß , mind. zweimal jährlich in den Nachtstun- Abwasserdurchfluss l/s den > 500 E: kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes, Mengenintegration kontinuierlich mittels Zählwerk o.ä., Protokollierung von minimalem und maximalem Durchfluss und der Tageswassermenge, Anzeige des Momentanwertes an der Probenahmestelle Trübung NTU --- kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Online-Messung (nephelometrisch); alternativ kann auch eine Bestimmung durch Messung des Spektral- Adsorptions-Koeffizienten (SAK-Sonde) erfolgen; Mes- sung im Ablauf Nachklärung oder Ablauf Kläranlage 5) 2) TOC, ersatzweise CSB mg/l monatlich wöchentlich wöchentlich arbeitstäglich Bestimmung gemäß 2) NH4-N mg/l --- > 5000 E: wöchentlich arbeitstäglich Bestimmung gemäß wöchentlich 2) NO3-N mg/l --- --- wöchentlich arbeitstäglich Bestimmung gemäß 2) NO2-N mg/l --- --- wöchentlich wöchentlich Bestimmung gemäß Nanorg mg/l --- --- wöchentlich wöchentlich arithmetische Summenbildung = å (NO3-N+NO2-N+NH4-N) 2) Nges mg/l --- --- monatlich monatlich Bestimmung gemäß ; als TNb-Messwert od. å (TKN+NO2-N+NO3-N) 2) Pgesamt mg/l --- --- wöchentlich arbeitstäglich Bestimmung gemäß ; bei kontinuierlicher PO4-P-Messung: Pges monatlich Chemisch- physikalische Dosiereinrichtungen Dosierung, Verbrauch l/d od. nach Einsatz nach Einsatz nach Einsatz nach Einsatz Protokollierung der Einsatzstoffe (Produktname und Da- 4) kg/d tenblatt) Schlammanfall (nach Eindickung) 3 Menge m /d 3 mal arbeitstäglich arbeitstäglich arbeitstäglich wöchentlich Trockenrückstand % --- monatlich 14-tägig 14-tägig (Rohschlamm) Glühverlust (Rohschlamm) % --- monatlich 14-tägig 14-tägig Schlammfaulung (Ablauf) Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 21 vom 30. Juni 2004 Temperatur °C --- kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes 1) pH- Wert - --- kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Bestimmung gemäß , Registrierung des Momentanwer- oder oder oder tes in der Probe arbeitstäglich arbeitstäglich arbeitstäglich 3 Gasanfall m /d --- kontinuierlich kontinuierlich kontinuierlich Registrierung des Momentanwertes Trockenrückstand % --- monatlich 14-tägig 14-tägig Glühverlust % --- monatlich 14-tägig 14-tägig 325 326 Schlammabgabe 3 Nassschlammmenge m bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib 3 entwässerte Schlammmenge m bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib Trockenrückstand kg TR/ bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe Monat Rechen- und Sandgut 3 Rechengut m bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib 3 Sandfanggut m bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe bei Abgabe Protokollierung von Datum, Menge und Verbleib Fremdstoffe ** nach Anfall nach Anfall nach Anfall nach Anfall Protokollierung von Datum, Herkunft, Menge, Beschaf- fenheit und Verbleib Schlammwässer *** 3 Menge m /d --- arbeitstäglich arbeitstäglich arbeitstäglich Protokollierung getrennt nach Anfallstellen Pgesamt mg/l --- --- 14-tägig 14-tägig Protokollierung getrennt nach Anfallstellen TNb, ersatzweise TKN mg/l --- --- 14-tägig 14-tägig Protokollierung getrennt nach Anfallstellen 1) Bestimmungen an unterschiedlichen Wochentagen, um ein repräsentatives Bild zu erhalten. Probenahme gem. § 6 SüwV-kom 2) Bestimmungen an unterschiedlichen Wochentagen und Tageszeiten, um ein repräsentatives Bild zu erhalten. Probenahme gem. § 6 SüwV-kom 3) Die Ganglinie ist aus mindestens 12 Teilproben zu erstellen, die in gleichen Abständen zu entnehmen sind. 4) gemäß LWA- Merkblatt Nr.1 „Technischer Leitfaden zur Elimination von Phosphor in kommunalen Kläranlagen“, Landesamt für Wasser und Abfall NRW (jetzt Landesumweltamt NRW), Februar 1989 5) Aus Gründen des Umweltschutzes wird empfohlen, den Parameter TOC zu bestimmen * arbeitstäglich: Werktag ohne Samstag ** Definition Fremdstoffe: Fremdstoffe im Sinne dieser Verordnung sind alle der Kläranlage nicht über das Kanalisationsnetz zugeführten, zu behandelnden Stoffe. *** Definition Schlammwässer: Prozesswässer aus Faulung, Nacheindickung, Entwässerung und Trocknung Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 21 vom 30. Juni 2004

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.