Eich · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen eichtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (VAP Eich)

Ausfertigungsdatum:
28.11.2015
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen eichtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (VAP Eich)

Anlage Ausbildungsplan für den Vorbereitungsdienst der Anwärterinnen und Anwärter des mittleren und gehobenen eichtechnischen Dienstes Mindestzeitansatz in Wochen gehobener Dienst mittlerer Dienst Ausbildungsabschnitt I (Theorie) 18 18 1. Grundzüge und Grundbegriffe des Staats- und Verfassungsrechts 2. Grundlagen des Verwaltungsrecht 3. Grundlagen des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen (Organisation, Zuständigkeiten, weitere Rechtsgrundlagen) 4. Ordnungswidrigkeiten- und Ordnungsbehördenrecht 5. Gesetzliche Grundlagen des Mess- und Eichwesens, inklusive Einheiten- und Zeitgesetz und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften 6. Aufgaben und Rechtsgrundlagen der Konformitätsbewertungsstelle 7. Markt- und Verwendungsüberwachung (Erstellung und Ausfüllung der Konzepte) 8. Weitere Rechtsgebiete (zum Beispiel Arbeitsschutz, Datenschutz, Einfluss von Europa) 9. Weitere Aufgaben des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen (zum Beispiel Qualitätsmanagement, Beschuss) Ausbildungsabschnitt II (Praxis) 8 16 1. Aufbau und Aufgaben des Landesbetriebes 2. Eichung von Messgeräten inkl. Gebührenabrechnung sowie der metrologischen Rückführung 3. Aufgaben als Konformitätsbewertungsstelle 4. Teilnahme an Überwachungsmaßnahmen (Verwendungs- / Markt- / Prüfstellenüberwachung) 5. Speziell Marktüberwachung bei Fertigpackungen und anderen Verkaufseinheiten Ausbildungsabschnitt III (Laufbahnlehrgang) 18 10 Ausbildung an der Deutschen Akademie für Die Dauer des Laufbahnlehrgangs Metrologie mit Laufbahnprüfung entspricht den Vorgaben in der POEich

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.