Anlage 1
Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung bis 22. April 2020
1. Sektor Energie:
Strom, Gas, Wärme und Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik), insbesondere
Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze;
2. Sektor Wasser, Entsorgung:
Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung und Entsorgung, insbesondere
Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze;
3. Sektor Ernährung, Hygiene:
Produktion, Groß- und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik);
4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation:
insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der
Kommunikationsinfrastruktur;
5. Sektor Gesundheit:
- insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich,
Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore,
- veterinärmedizinische Notfallversorgung;
6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen:
- insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers,
- Personal der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und der Sozialhilfeträger zur
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes),
- Personal im Bereich der Sozialversicherungen;
7. Sektor Transport und Verkehr:
- insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und
Personenfern- und Güterverkehr,
- Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung
des Dienstbetriebes,
- Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs,
- Personal der Post- und Paketzustelldienste (insbesondere im Zustelldienst);
8. Sektor Medien:
insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation;
9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
- Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Bundeswehr, Zoll,
Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesens, Lebensmittelkontrolle,
Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz,
aufsichtliche Aufgaben, Finanzverwaltung sowie Hochschulen und sonstige
wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten
Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind,
- Gesetzgebung/Parlament;
10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe:
- Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen,
Behindertenhilfe, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
- notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hilfe- und
Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen.