VergabeVO NRW · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW - VergabeVO NRW)

Ausfertigungsdatum:
28.05.2008
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW - VergabeVO NRW)

Anlage 1 In das bundesweite Verfahren der Zentralstelle einbezogene Studiengänge (zu § 1 Satz 2) Studiengänge ohne Fachhochschulstudiengänge mit dem Abschluss Diplom oder Staatsexamen (ohne Lehrämter): Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin, Zahnmedizin.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.