Verordnung zur Zusammenfassung der Verfahren über Rechtsentscheide in Mietsachen
- Ausfertigungsdatum:
- 28.04.2005
Verordnung zur Zusammenfassung der Verfahren über Rechtsentscheide in Mietsachen
Vom 23. April 1991
Aufgrund des § 541 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozeßordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 533), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2847), wird verordnet:
Die Verfahren über Rechtsentscheide in Mietsachen werden für das Land Nordrhein-Westfalen dem Oberlandesgericht Hamm zugewiesen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Verordnung tritt am 31. Dezember 2009 außer Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 196 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 306)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.