VAPgA · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Archivdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung gehobener Archivdienst - VAPgA)

Ausfertigungsdatum:
28.04.2005
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Archivdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung gehobener Archivdienst - VAPgA)

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 28.04.2005 Gültig bis: 25.05.2005 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Archivdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung geho- bener Archivdienst - VAPgA) Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.