Wahlordnung · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LK-Wahlordnung)

Ausfertigungsdatum:
28.01.2021
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LK-Wahlordnung)

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 25 vom 31. Mai 2005 575 Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1 und 2) Wählerliste Wahlgruppe 1/ ¹Б der Wahlberechtigten – Wahlgruppe 2 Tätigkeit Tag, Lfd. Familienname Vorname in einem Monat, Vermerk Bemerkung Nr. landwirt- Jahr Wohnort, über die schaftslichen der Wohnung Stimm- Betrieb ²Б Geburt abgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Summe: ______ Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Wahlberechtigten in Prozent. _________________________ ¹Б Nichtzutreffendes streichen. Für die Wahlgruppen sind getrennte Wählerlisten anzulegen. ²Б Bei Wählerlisten der Wahlgruppe 1 bitte folgende Buchstaben einsetzen: a) Bewirtschaftung im Eigentum, in Nutznießung, in Pacht oder in ähnlicher Weise ( § 5 Abs. 1 Nr. 1a des Gesetzes über die Errichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) b) Ehegattinnen/ Ehegatten und Familienangehörige ( § 5 Abs. 1 Nr. 1b des Gesetzes über die Errichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.