Anlage 1
Curricularwert-Bandbreiten für Bachelor- und Masterstudiengänge sowie
strukturierte Promotionsstudiengänge an Universitäten in Nordrhein-Westfalen
CW-Bandbreite CW-Bandbreite CW-Bandbreite
Studiengänge im Bereich …
Bachelor Master Promotion
Sprach- und Kulturwissenschaften 1,80 - 3,00 0,90 - 1,50 bis 1,50
Rechts-, Wirtschafts- und
1,60 - 2,40 0,80 - 1,20 bis 1,20
Sozialwissenschaften, Pädagogik
Mathematik, Geographie, Psychologie 2,20 - 3,40 1,10 - 1,70 bis 1,70
Ingenieurwissenschaften,
Naturwissenschaften, Informatik, 3,40 - 4,60 1,70 - 2,30 bis 2,30
Pharmazie, Architektur
Agrar-, Forst- und
2,80 - 4,00 1,40 - 2,00 bis 2,00
Ernährungswissenschaften
Individuelle Individuelle Individuelle
Kunst, Musik, Sport, Design
CW-Berechnung CW-Berechnung CW-Berechnung
Anmerkungen:
1. Innerhalb der angegebenen Bandbreiten können die Hochschulen die aus den bisher
geltenden Curricularnormwerten abgeleiteten Werte (80 Prozent für Bachelor
beziehungsweise 40 Prozent für Master) verwenden oder den Curricularwert für einen
Studiengang auf Grundlage des Studienplans selbst ableiten.
2. Bei Studiengängen, die den oben aufgeführten Bandbreiten nicht eindeutig zugeordnet
werden können, sind die Curricularwerte auf Grundlage des Studienplans unter
Berücksichtigung der für die Teilbereiche des Studiengangs einschlägigen Bandbreiten
abzuleiten.
3. Die angegebenen Brandbreiten gelten für sechs-semestrige Ein-Fach-Bachelor und vier-
semestrige Ein-Fach-Master. Bei abweichenden Regelstudienzeiten und Mehr-Fach-
Studiengängen sind die Bandbreiten entsprechend anzupassen.
4. Bei Teilstudiengängen (im Rahmen von Mehr-Fach-Studiengängen,
Lehramtsstudiengängen) sind die aufgeführten Bandbreiten anteilig zu berücksichtigen. Die
anteilige Gewichtung der Teilstudiengänge erfolgt auf Grundlage des Studienplans. Für
Studiengänge mit Beteiligung der Medizin, deren Plätze außerhalb des zentralen
Vergabeverfahrens vergeben werden, erfolgt eine individuelle Curricularwert-Berechnung
unter Berücksichtigung der aufgeführten Bandbreiten und der gültigen
Curricular(norm)werte für medizinische Studiengänge.
5. Die Anwendung der Bandbreite für Promotionsstudiengänge setzt das Bestehen eines
strukturierten Promotionsstudiengangs mit geregeltem Studienprogramm voraus.