VO · Nordrhein-Westfalen

Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Großbetrieben der Fleischwirtschaft (CoronaFleischwirtschaftVO)

Ausfertigungsdatum:
26.09.2020
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Großbetrieben der Fleischwirtschaft (CoronaFleischwirtschaftVO)

Meldung der Testergebnisse zu Evaluationszwecken gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 der CoronaFleischwirtschaftVO per Fax an 0211/ 3101-1189 oder per E-Mail an testung.evaluation@lia.nrw.de Firmenname: Straße, Hausnummer: PLZ: Ort: Falls die Firmenanschrift und die Adresse des Einsatzortes voneinander abweichen, bitte beides angeben. ggf. Adresse Einsatzort Straße, Hausnummer: PLZ: Ort: Ansprechpartner: Rufnummer für Rückfragen: Meldung für Kalenderwoche Nr.: Beschäftigtenzahl Gesamtbetrieb: Beschäftigtenzahl Produktion: Anzahl getestete Personen (1. Durchlauf): davon positiv: Bei >100 Beschäftigte in der Produktion Anzahl getestete Personen (2. Durchlauf): davon positiv: Stand: 28.08.2020

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.