Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Antiochenisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland und Mitteleuropa mit Sitz in Köln sowie an die Maktab Tarighat Oveyssi Shahmaghsoudi („School of Islamic Sufism“) mit Sitz in Düsseldorf

Ausfertigungsdatum:
26.04.2022
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Antiochenisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland und Mitteleuropa mit Sitz in Köln sowie an die Maktab Tarighat Oveyssi Shahmaghsoudi („School of Islamic Sufism“) mit Sitz in Düsseldorf

 

Vom 5. April 2022

 

 

Auf Grund des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Körperschaftsstatusgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 604) verordnet die Landesregierung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags:

§ 1

Der Antiochenisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland und Mitteleuropa mit Sitz in Köln werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

§ 2

Der Maktab Tarighat Oveyssi Shahmaghsoudi („School of Islamic Sufism“) mit Sitz in Düsseldorf werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.