PhagrD · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren agrarwirtschaftlichen Dienstes und des Lehramtes an Berufskollegs der agrarwirtschaftlichen Fachrichtung im Land Nordrhein-Westfalen (VAPhagrD)

Ausfertigungsdatum:
25.11.2006
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren agrarwirtschaftlichen Dienstes und des Lehramtes an Berufskollegs der agrarwirtschaftlichen Fachrichtung im Land Nordrhein-Westfalen (VAPhagrD)

Anlage (Stand: 25.11.06) (§ 27 Abs. 1) Prüfungsausschuß für die Große Agrarwirtschaftliche Staatsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen ZEUGNIS D Referendar geboren am 19 in hat am 19 die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren agrarwirtschaftlichen Dienstes und des Lehramtes an Berufskollegs der agrarwirtschaftlichen Fachrichtung im Land Nordrhein-Westfalen vom 18. März 1986 (SGV. NRW. 203013) vorgeschriebene GROSSE AGRARWIRTSCHAFTLICHE STAATSPRÜFUNG mit der Note bestanden. Im einzelnen wurden folgende Leistungen erzielt: Pädagogische Fachprüfung: Agrarwirtschaftliche Fachprüfung: Er/Sie hat somit die Befähigung für den höheren agrarwirtschaftlichen Dienst und für das Lehramt an Berufskollegs der agrarwirtschaftlichen Fachrichtung (Landwirtschaft / Gartenbau / Oekotrophologie)* erworben. Er/Sie ist berechtigt die Bezeichnung „Assessor / Assessorin der Agrarwirtschaft“ zu führen. , den Der Vorsitzende des Prüfungssauschusses (Siegel) (Name, Amtsbezeichnung) * Nichtzutreffendes streichen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.