Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1)
Lernzielkatalog für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter
Die theoretische Ausbildung hat einen Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden mit je
45 Minuten.
Die Auszubildenden sollen
1. Lage, Bau und regelrechte Funktion von
- Skelett und Skelettmuskulatur,
- Brust- und Bauchorganen,
- Harn- und Geschlechtsorganen,
- Atmungsorganen einschließlich kindlichem Kehlkopf,
- Atemregulation,
- Herz einschließlich Steuerung der Herzarbeit,
- Blutkreislauf und Gefäße,
- Blut einschließlich Blutgruppen (A B O-System
und Rhesusfaktoren),
- Haut,
- Nervensystem und Sinnesorgane,
sowie
2. die Bedeutung des Flüssigkeits-, Wärme- und Säure-/Basenhaushaltes beschreiben können.
I.
Störungen der Vitalfunktionen
Die Auszubildenden sollen
- Ursachen für Störungen der Bewusstseinslagen aufzählen und auf Grund der
Erkennungsmerkmale auf Störungen der Bewusstseinslage schließen,
- Ursachen für zentrale, periphere und mechanische Störungen der Atmung aufzählen
und auf Grund der Erkennungsmerkmale auf Störungen der Atmung (zentrale,
periphere und mechanische) schließen,
- Ursachen für Störungen von Herz und Kreislauf aufzählen und auf Grund der
Erkennungsmerkmale auf Störungen von Herz und Kreislauf (Schock verschiedener Ursachen,
Herzinfarkt, Angina pectoris, Herzinsuffizienz, Lungenödem, Rhythmusstörungen, Herz-
Kreislauf-Stillstand) schließen
und entsprechende Maßnahmen* durchführen können.
II.
Chirurgische Erkrankungen
Die Auszubildenden sollen auf Grund der Erkennungsmerkmale
- verschiedene Wundarten unterscheiden können sowie
- auf Blutungen nach außen und nach innen,
- auf arteriellen/venösen Gefäßverschluss an den Gliedmaßen,
- auf Harnverhaltung,
- auf Verletzungen des Bauches und der Bauchorgane,
- auf Fraktur, Luxation oder Distorsion,
- auf Schädel-/Hirnverletzungen und -erkrankungen (z.B. Apoplexie) sowie Verletzungen der
Wirbelsäule und des Rückenmarks,
- auf akutes Abdomen
schließen und entsprechende Maßnahmen* durchführen können. Sie sollen anhand von
Situationsbeschreibungen Mehrfachverletzungen feststellen und entsprechende Maßnahmen*
durchführen können.
III.
Innere Medizin - Pädiatrie
Die Auszubildenden sollen
- Ursachen für allergische Reaktionen aufzählen können und auf Grund der
Erkennungsmerkmale auf allergische Reaktionen schließen,
- die im Notfalleinsatz in Frage kommenden Arzneimittel einschließlich Infusionslösungen
aufzählen und für jedes namentlich vermittelte Medikament Indikation, Wirkung, wesentliche
Nebenwirkungen und Kontraindikationen angeben,
- Arzneimittel nach Weisung des Arztes verabreichen,
- die Erkennungsmerkmale für eine Infektionskrankheit aufzählen,
- auf Grund der Erkennungsmerkmale auf Hitzeerschöpfung, Hitzschlag, Sonnenstich,
Verbrennungen/Verbrühungen, Schädigungen durch Strom und Blitz und Unterkühlung
schließen,
- auf eine Vergiftung schließen,
- auf Krämpfe bei Säuglingen und Kleinkindern,
- auf Exsikkose
schließen und entsprechende Maßnahmen* durchführen können.
IV.
Erkrankung der Augen
Die Auszubildenden sollen auf Grund der Erkennungsmerkmale auf akute Erkrankungen oder
Verletzungen des Auges schließen und entsprechende Maßnahmen* durchführen können.
V.
Geburtshilfe
Die Auszubildenden sollen den Ablauf einer regelrechten Geburt beschreiben sowie auf
Grund der Erkennungsmerkmale
- auf eine plötzlich eintretende Geburt,
- auf Schwangerschaftskomplikationen und
- auf Geburtskomplikationen
schließen und entsprechende Maßnahmen* durchführen können. Ferner sollen sie
Maßnahmen zum Transport von Früh-/Neugeborenen durchführen können.
VI.
Psychiatrie
Die Auszubildenden sollen auf Grund der Erkennungsmerkmale auf Rauschzustände,
Krampfanfälle, Nerven- und Gemütskrankheiten schließen und entsprechende Maßnahmen*
auch des Selbstschutzes durchführen können.
VII.
Einführungen in die Krankenhausausbildung
Die Auszubildenden sollen ihre Tätigkeiten während der Krankenhausausbildung beschreiben
können unter besonderer Berücksichtigung des Verhaltens in der Klinik, speziell im OP- und
Intensivbereich einschließlich der persönlichen Hygiene.
VIII.
Rettungsdienst-Organisation, technische und rechtliche Fragen
Die Auszubildenden sollen
- Krankenkraftwagen nach ihrem Verwendungszweck als KTW und RTW (Fahrzeugnorm EN
1789) unterscheiden und die Mindestausstattung des Krankenraumes von Krankenkraftwagen
nach DIN 75 080 nach der jeweils gültigen Norm und die fakultative Zusatzausstattung
aufzählen, die Ausstattung des Krankenraumes in Krankenkraftwagen benutzen bzw.
anwenden sowie die Maßnahmen nach Gebrauch von Instrumenten und Material durchführen,
- die vom Rettungsdienst benutzbaren Meldeweg (Fernsprechnetze, Sprechfunknetze) kennen
und Fernmeldemittel (drahtlos) benutzen und im Zusammenhang hiermit die Funktechnik
grob erklären, Meldungen abfassen, die Funkdisziplin einhalten und entsprechende
Vorschriften (z.B. PDV/DV 810) können.
- die für den Rettungsdienst zugrunde liegenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften
aufzählen und den Inhalt der beschriebenen Bestimmungen an Hand des Textes erläutern
können.
- Sie sollen Personen/Institutionen für eine Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst aufzählen,
Rettungs- und Notarztsysteme anhand von Beispielen beschreiben, die Zusammenarbeit mit
Dritten anhand von Fallbeispielen darstellen, auf Grund des Inhaltes einer Meldung auf einen
Notfalleinsatz schließen und den chronologischen Ablauf eines Notfalleinsatzes beschreiben
können,
- besondere Gefahrenstellen in einem rettungsdienstlichen Einsatzbereich aufzählen, auf Grund
der Erkennungsmerkmale auf Gefährdung schließen und Selbstschutz bei Gefährdung sowie
Maßnahmen zur Rettung durchführen können.
*) Grundsätzliche Anmerkungen zum Lernzielbereich "Maßnahmen":
1. Die von den Ausbildungsteilnehmern zu erwerbenden Kenntnisse und Fertigkeiten
richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen.
2. Entsprechende Maßnahmen durchführen heißt auch Veränderungen der Erkennungsmerkmale
festzustellen und in Anpassung an den so ermittelten Zustand zu handeln.