Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.1 - VAPV 2.1)

Ausfertigungsdatum:
25.06.2022
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.1 - VAPV 2.1)

Anlage 1 zu § 10 Musterausbildungsplan für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 Ausbil- Ausbil- dungs- dungsdauer Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte abschnitt (Wochen) I 2 Einführungslehrgang siehe Anlage 2 1 Ausbildungsbehörde fachpraktische Ausbildung in den Arbeitsgebieten der Ausbildungsbehörde 11 Katasteramt - Entstehung, Einrichtung, Fortführung und Verwendung des Liegenschaftskatasters - Vorbereitung, Ausführung und Auswertung von Vermessungen zur Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters - Prüfung und Übernahme der von anderen Vermessungsstellen eingereichten Vermessungsschriften - Benutzung des Auskunftssystems für das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS® - Grundzüge der Bodenschätzung - Herstellung und Fortführung der Amtlichen Basiskarte - Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters - Grundbuchamt (2 T age) II 6 Kommunales Ver- - Grundzüge der Raumordnung und Landesplanung, der messungs-, Liegenschafts- Bauleitplanung, der Bodenordnung nach BauGB, gesetzliche oder Planungsamt, das von Grundlagen des Städtebaurechts einer verbeamteten Person - gesetzliche Grundlagen der amtlichen Grundstückswertermittlung der LG 2.2 des nach BauGB, Gutachterausschuss vermessungstechnischen - Vorbereitung und Begründung von Verkehrswertgutachten Dienstes geleitet wird - Grundzüge der Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung - Ableitung und Anwendung von Bodenrichtwerten sowie sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, Grundstücksmarktbericht III 2 Fachlehrgang siehe Anlage 2 IV 2 Bezirksregierung Köln, - Geobasisinformationssystem und GeoInfoDok (mindestens Abteilung 7 - AAA-Datenmodell (ALKIS, AT KIS, AFIS) jedoch 10 - Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten der Arbeitstage) Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters - Raumbezug, SAPOS - T opographische Informationserhebung - Geodatenzentrum - Geodateninfrastruktur V 2 Bezirksregierung, - Grundlagen und Instrumente der Ländlichen Entwicklung Dezernat 33 - Rechtliche, wirtschaftliche, ökologische und technische Grundlagen der Flurbereinigung - grundsätzlicher Ablauf der unterschiedlichen Verfahrensarten nach dem Flurbereinigungsgesetz - Zusammenarbeit mit den Katasterbehörden VI 18 Ausbildungsbehörde Vertiefte fachpraktische Ausbildung in den Arbeitsgebieten der Ausbildungsbehörde Optional: 4 Wochen ÖbVI 2 Bezirksregierung, - Aufbau und Aufgaben der Vermessungsverwaltung Dezernat 31 - Aufgaben der Sonderaufsicht über die Katasterbehörden und der Aufsicht über die ÖbVI - Allgemeine Verwaltungsaufgaben - Aufsicht über die Gutachterausschüsse 2 Abschlusslehrgang siehe Anlage 2

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.