Verordnung über die Zuweisung von Gemeinschaftsmarken-, Gemeinschaftsgeschmacksmuster-, Patent-, Sortenschutz-, Gebrauchsmusterstreitsachen und Topographieschutzsachen
- Ausfertigungsdatum:
- 24.09.2011
Eingangsformel
Konzentration bei den Landgerichten
Gemeinschaftsmarken-, Gemeinschaftsgeschmacksmuster-, Patent-, Sortenschutz-, Gebrauchsmusterstreitsachen und Topographieschutzsachen werden für die Bezirke aller Landgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen dem Landgericht Düsseldorf zugewiesen.
Aufhebungsvorschrift
Die Verordnung über die Zuweisung von Patentstreitsachen, Sortenschutzstreitsachen, Gebrauchsmusterstreitsachen und Topographieschutzsachen an das Landgericht Düsseldorf vom 13. Januar 1998(GV. NRW. S.106), die Verordnung über die Zusammenfassung Gemeinschaftsmarkenstreitsachen vom 10. Oktober 1996(GV. NRW. S.428) und die Verordnung über die Zusammenfassung von Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen vom 2. Juni 2004(GV. NRW. S.291) werden aufgehoben.
Inkrafttreten, Berichtspflicht
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das Justizministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung.
Der Justizminister
des Landes Nordrhein Westfalen
Fn 1
GV. NRW. S. 468, in Kraft getreten am 24. September 2011.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.