DL · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Verwaltungsdienstes Landespflege des Landes Nordrhein-Westfalen (VAPhöhDL)

Ausfertigungsdatum:
24.07.2010
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Verwaltungsdienstes Landespflege des Landes Nordrhein-Westfalen (VAPhöhDL)

Rahmenausbildungsplan Fachrichtung: LANDESPFLEGE Ausbildungs- Abschnitt Dauer Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte (Wochen) Ia 1 Ausbildungsbehörde Einführung in die Ausbildung sowie die Ver- (1 – 2)* waltung, die Aufgaben und die Organisation der Fachverwaltungen. Ib 32 - untere Verwaltungsbe- Praktische, fachspezifische Ausbildung im (29 – 35)* hörde für Naturschutz Schwerpunkt Naturschutz und Landschafts- und Landschaftspflege pflege; (mind. 16 Wochen) Grundzüge der Verwaltungspraxis und selbst- ständige Mitarbeit und Anwendung der ein- - Kommunalverwaltung schlägigen Vorschriften, Erlasse und Richtli- (mind. 8 Wochen) nien; Vertiefende Anwendung des technischen und - Planungs-, Kommunal- naturwissenschaftlichen Wissens in den ein- oder Regionalverband zelnen Aufgabenfeldern sowie der in den (max. 4 Wochen) Lehrgängen vermittelten Kenntnisse; Ausweisung von Schutzgebieten und -objekten; Planung und Entwurf in der Land- schafts-, Grünordnungs-, Biotop- und Objekt- planung; Biotop- und Grünflächenpflege; Ar- tenschutz; Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleit- und Fachplanung sowie bei sonstigen Vorhaben; Förderprogramme; Prü- fung von Anträgen; Verfassen von Entwürfen für Genehmigungen, Anordnungen, Bescheide, Stellungnahmen und allgemeinen Schriftver- kehr; Vorbereitung von Aus schreibungsunterlagen; Abwicklung von Aufträgen; Finanzkontrolle; Abrechnung; Liegenschaftswesen; Verkehrssi- cherungspflichten; Einsatz und Anwendung von ADV; Zusammenwirken mit Beiräten, Naturschutzverbänden, Naturschutzbeauftrag- ten, Landschaftswarten sowie politischen Ent- scheidungsgremien; Personal-, Haushalts- und Rechnungswesen; Geschäftsbetrieb und Büro- technik; Arbeitsplanung, Ablauforganisation, Personaleinsatz; Personalführung; Beurteilungen; Personalent- wicklung; Öffentlichkeitsarbeit; Teilnahme an Ausschusssitzungen, Scoping- und Anhö- rungsterminen, Abstimmungsgesprächen; Ausbildungs- Abschnitt Dauer Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte (Wochen) II 11 Fachverwaltungen insbe- Kennenlernen der relevanten Aufgaben, Orga- (9 – 12)* sondere nisation, Instrumente und Rechtsgrundlagen - LANUV (mind. 6 Wo- sowie der Zusammenarbeit mit der Natur- chen) schutzverwaltung und der Aufgaben als Träger - Landesbetrieb Wald und öffentlicher Belange bei Fachplanungen; Holz Bei der LANUV insbesondere: Beratungsauf- - Landesbetrieb Straßen- gaben gegenüber den Behörden und Stellen bau NRW des Landes, der Kommunen; fachtechnische Betreuung der Naturschutz- / Landschafts- behörden; Projektgruppenarbeit; Kennenlernen der Erstellung von Gutachten, der Erarbeitung von Stellungnahmen für Behörden und Gerich- te, der Bewertung von Umweltverträglich- keits studien und Fachplanungen; Teilnahme an Messungen, Untersuchungen, Probenahmen; III a 16 Bezirksregierungen und / Praktische Ausbildung (15 – 17)* oder MUNLV Organisation und Aufgaben der staatlichen Mittelinstanz als Bündelungsbehörde; In Vertiefung der Abschnitte I und II: Fachspezifische Ausbildung und selbstständige Mitarbeit unter Anwendung der einschlägigen Vorschriften, Erlasse und Richtlinien; Um- weltverträglichkeitsprüfungen; Fördermittel; Vollzug der fachlichen Rechtsvorschriften durch Rechts setzungsverfahren, Bewilligun- gen, Erlaubnisse, Zulassungen, Planfeststel- lungen, Bescheide, Beschlüsse, insbes. in den Bereichen des Naturschutzes und der Land- schaftspflege sowie der Regionalplanung, der Bauleitplanung und den angrenzenden Fach- gebieten, wie z.B. der Wasserwirtschaft und der Agrarordnung III b 6 Häusliche Prüfungsarbeit 10 Management und Personal- Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit in führung, Lehrgang und ggf. der Verwaltung; Management, Mitarbeiterfüh- Erweiterung in anderen rung, Planung, Entscheidung; Rhetorik, Ge- Ausbildungsstationen sprächsführung; Psychologie; 12 sonstige Grundlagenlehr- Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundla- (9 - 12)* gänge/ Seminare/ Arbeits- gen gemeinschaften/ Exkursio- Allgemeine fachübergreifende Zielsetzungen nen und Strategien zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen - Ziele und Notwendigkeit des Umweltschut- zes, - Umweltschutz als planerische und ordnungs- rechtliche Aufgabe, - Vorsorge-, Verursacher-, Kooperationsprin- zip, Ausbildungs- Abschnitt Dauer Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalte (Wochen) - Genehmigung, Durchführung und Überwa- chung von Maßnahmen, Erfolgskontrolle, - Grundlagen und technische Regeln, - Voruntersuchungen, Planung - Erheben, Beschreiben und Bewerten von Daten, - Grundzüge der Verwaltungspraxis; Fachübergreifende Rechts- und Verwaltungs- vorschriften; Grundlagen des Verwaltungsrechts; Verfassungsrecht; Rechtsstellung der Beam- tin/des Beamten; Geheimhaltungs- und Aus- kunftspflicht; Ordnungsrecht; Straf- recht/Ordnungswidrigkeitenrecht; Bau- und Planungsrecht; Zivilrecht; Haushalts-, Rech- nungs- und Kassenwesen; Finanzierungspro- gramme; Disziplinarrecht; Personalvertre- tungsrecht; Haftungsrecht; Verwaltungs- vollstreckungs-, verwaltungsgerichtliche Ver- fahren (Klagearten, Urteile); Arbeitsgemeinschaften im Natur- und Um- weltschutz; Mitwirkungsrechte der Natur- schutzverbände; Grundzüge und Vertiefung der fachbezogenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften; noch sonstige Grundlagen- Nationales, internationales und EU-Recht in lehrgänge /Seminare/ Ar- den Bereichen: beitsgemeinschaften/ Ex- Natur- und Artenschutz, Umweltverträglich- kursionen keit, Raumordnung und Landesplanung, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht; Wasser, Bodenschutz, Abfall, Altlasten; Im- missionsschutz; Land- und Forstwirtschaft; Flurbereinigung; Energiewirtschaft; Kommu- nikationstechnik; Verkehrswesen; Jagd- und Fischereirecht; (Garten-) Denkmalschutz/- pflege; 4 Ausbildungsstationen und (3 – 6)* Lehrgänge nach freier Wahl ca. 12 (Erholungsurlaub) 104 *) Geringfügige Abweichungen von der angegebenen Wochendauer sind in dem vorgegebenen Zeitrahmen möglich, jedoch ist die Gesamtdauer des Referendariats von 104 Wochen einzuhalten.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.