DV II · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer sowie des sonstigen Personals im Schulbereich (VO-DV II)

Ausfertigungsdatum:
24.07.2003
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer sowie des sonstigen Personals im Schulbereich (VO-DV II)

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 38 vom 3. November 2004 583 Anlage 1 (vgl. §§ 5 Abs. 1, 8) Datenbestand für die Schule Erläuterungen zu den Zweckbestimmungen Nr. Zweckbestimmung 1 Planung und Ermittlung des Unterrichtsbedarfs, Durchführung des Unterrichts a) Planung und Einrichtung von Bildungsgängen, Klassen und Gruppen; Ermittlung und Deckung besonderer Bedarfe und Förderungs- bedarfe; Unterrichtsorganisation; Unterrichts- verteilung b) Aufstellen von Aufsichts-, Prüfungs-, Stunden- und Vertretungsplänen, Sprechstundenlisten sowie Übersichten der an der Schule Beschäftig- ten 2 Erledigung der laufenden schulischen Angelegen- heiten a) Berichte in arbeits-, dienst- und personalrecht- lichen Angelegenheiten und Angelegenheiten der Lehrerversorgung b) Berichte zur Vorbereitung von Dienstleistungs- zeugnissen, Beratung zur dienstlichen Beurtei- lung, Berichte in disziplinarrechtlichen Angele- genheiten c) Beantwortung von Anfragen und Erhebungen der Schulaufsichtsbehörden sowie anderer Be- hörden aus dem Geschäftsbereich des für die Schule zuständigen Ministeriums d) Durchführung von Maßnahmen der Qualitäts- entwicklung und Qualitätssicherung gemäß § 5 c SchVG 3 Statistische Daten 4 Lehrerausbildung (Ausbildungslehrerinnen und -lehrer, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsan- wärter, Studienreferendarinnen und -referendare) 5 Lehrerfortbildung 584 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 38 vom 3. November 2004 Daten Zweckbestimmung 1a 1b 2axx) 2bxx) 2cxx) 2dxx) 3 4 5 1. Person 1.1 Identnummer x x x x x x 1.2 LBV-Personalnummer x x* 1.3 Name, Vorname, x x x x x x x x x 1.4 Kurzbezeichnung Name x x x 1.5 Geburtsname, Geburtsdatum, x x x x x x Geburtsort, Geburtsland 1.6 Geschlecht x x x x x x x x x 1.7 Staatsangehörigkeit x x x x x 1.8 akademischer Grad x x x x x x x x x 1.9 Familienstand x x x x* 1.10 Erreichbarkeit privat: x x x x Anschrift Wohnsitz, Anschrift Postzustellung, Telefon, Fax*) E-Mail*) 1.11 Konfession x x x 1.12 Behinderung: x x x x x* Ausweiskennzeichen, Gleichstellung, Grad 1.13 Zu 1.2 - 1.12: x x x x x x x x x Beginn, Ende 1.14 Zu 1.2 - 1.12: x x x Grund 2. Werdegang (Schul- und Berufs- ausbildung, Berufliche Tätigkeit, Wehr- und Zivildienst, Anrech- nungs- und Anerkennungszeit, Fort- und Weiterbildung 2.1 Fort- und Weiterbildung x x x x Beginn, Ende, Maßnahme, Art, Veranstalter, Qualikation, Bedarf, Wunsch 3. Vorbereitungsdienst, Zweite Staatsprüfung 3.1 Art x x 3.2 Lehramt, Fach, Fachrichtung x x Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 38 vom 3. November 2004 585 3.3 Ort, Schulform, Schulform- x x schwerpunkt: Wunsch, Wahl, Ersatz, Zuweisung 3.4 Verkürzung, Verlängerung x 3.5 bedarfsdeckender Unterricht x x 3.6 Zu 3.1-3.5: x x Beginn, Ende, Grund, Umfang, Organisationseinheit 4. Qualifikationen 4.1 Lehramt, berufliche Fach- x x x x x x x x x richtung, Lehrbefähigung, Neigungsfach, Unterrichtserlaubnis, Zusatz- qualifikation 4.2 Kirchliche Lehrerlaubnis x x x x x x x x x 4.3 Weitere Qualifikationen x x x x x x x x x 4.4 Besondere Erfahrung, x x x x x x x x x Fähigkeit, Kenntnis 4.5 Zu 4.1-4.4: x x x x x x x x x Beginn, Ende, Art, Ort, Land, Behörde, Aktenzeichen 5. Laufbahn 5.1 Art x x x x x 5.2 Rechtsverhältnis x x x x 5.3 Beschäftigungsart, -status x x x x x 5.4 Amts-/Dienstbezeichnung x x x x x 5.5 Funktion, Tätigkeit x x x x x 5.6 Besoldungs-/Vergütungs- x x x x x /Lohngruppe 5.7 Zulage x x x x 5.8 Zu 5.1-5.7: x x x x x Beginn, Ende, Befristung, Grund, Betrag, Berechnung, Ergebnis, Änderung, Verlauf, Wechsel 6. Beschäftigung 586 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 38 vom 3. November 2004 6.1 Organisationseinheit: x x x x x x x x x Schule, Seminar, andere, gewünsch- te, zugewiesene, Gliederung, Struk- tur, Nummer, Ort, Land, Dienstherr, Erreichbarkeit 6.2 Beschäftigungsumfang x x x x x x 6.3 Anrechnungs- und x x x x x x Ermäßigungsstunde, Freistellung 6.4 betreutes Seminar bei x x x x Fachleitung 6.5 betreutes Fach bei Fachleitung x x x x 6.6 Mehrarbeit, nebenamtlicher x x x x x x Unterricht 6.7 Anwesenheit x x x x x 6.8 Abwesenheit x x x x x 6.9 Zu 6.1-6.8: x x x x x x x Beginn, Ende, Art, Grund, Umfang, Berechnung, Ergebnis, Erklärung, Genehmigung, Verzicht, Nachweis, Vergütungssatz 7. Unterricht 7.1 zu erteilender Unterricht, x x x x x x x erteilter Unterricht, zu viel/zu wenig erteilter Unterricht 7.2 erteilter Unterricht je berufliche x x x x x x x Fachrichtung, Lehrbefähigung, Lehr-, Unterrichtserlaubnis 7.3 erteilter Unterricht ohne x x x x x x x Lehrbefähigung 7.4 Unterrichtsausfall x x x x x x 7.5 Zu 7.1-7.4: x x x x x x x Beginn, Ende, Umfang, Grund 7.6 Unterrichtseinsatz: x x x x x x Einsatzart, Fach, Klasse, Kurs, Ort, Raum, Schüler, Teilnehmer, Unter- richtsart, Wochentag 7.7 Vertretungsunterricht: x x x x x x Einsatzart, Fach, Klasse, Kurs, Ort, Raum, Schüler, Teilnehmer, Unter- richtsart, Wochentag Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 38 vom 3. November 2004 587 7.8 Wunsch zum Unterrichts- x x einsatz:*) Unterrichtsfreie Zeit in Prioritäts- stufen, Unterrichtszeit in Prioritäts- stufen, Begrenzung der täglichen Unterrichtsstunden, Begrenzung der wöchentlichen Springstunden, Länge der Mittagspause, Zahl der Unterrichtsstunden nach denen eine Springstunde angesetzt werden soll, Kopplung mit Lehrkräften, die gleichzeitig eingesetzt werden sollen, Fachfolgewunsch, Raumwunsch 8. Geschäftsablauf 8.1 Ausweis, Befugnis, Marke, x x x x x x x x Siegel: Beginn, Ende, Art, Inhalt, Rechts- grundlage, Umfang 8.2 Belehrung, Dienstantritt, x x x x x x x x Erklärung, Verpflichtungserklärung: Beginn, Ende, Art, Inhalt, Rechts- grundlage, nächster Termin 8.3 Genehmigung der Verarbeitung x x x x von Schülerdaten nach § 2 Abs. 2 VO-DV I: Beginn, Ende *) Soweit im Einzelfall nicht erforderlich, ist die Angabe freiwillig und jederzeit widerrufbar. XX) Automatisierte Verarbeitung ist nicht zugelassen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.