ERVVOAGOlpe · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei dem Amtsgericht Olpe (Elektronische Rechtsverkehrsverordnung Amtsgericht Olpe - ERVVOAGOlpe)

Ausfertigungsdatum:
24.05.2014
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei dem Amtsgericht Olpe (Elektronische Rechtsverkehrsverordnung Amtsgericht Olpe - ERVVOAGOlpe)

Vom 5. August 2005

Auf Grund von § 130a Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 533), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. April 2005 (BGBl. I S. 1073), und Artikel 2 § 1 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in gerichtlichen Verfahren vom 9. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 759), wird verordnet:

§ 1

Zulassung der elektronischen Form

Bei dem Amtsgericht Olpe können ab dem 1. September 2005 in Verfahren auf Scheidung einer Ehe, einschließlich der Folgesache Versorgungsausgleich, sowie in hierauf bezogenen Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe elektronische Dokumente eingereicht werden.

§ 2

Form

Elektronische Dokumente sind in der aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtlichen Form einzureichen.

§ 3

In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt samt der Anlage zu § 2 am 31. Dezember 2017 außer Kraft. Die Justizministerindes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.