Feu · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-Feu) (Fn 2)

Ausfertigungsdatum:
23.12.2017
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-Feu) (Fn 2)

Anlage 1 zu § 7 Absatz 1 VAP2.1-Feu: Ausbildungspläne für Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber, Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte sowie Werkfeuerwehrange- hörige Einführungszeit Vorbereitungsdienst (für Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegs- (für Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber oder ver- beamte oder vergleichbare Werkfeuer- gleichbare Werkfeuerwehrangehörige) wehrangehörige) Mo- Ab- Unterab- Leistungsnachweis Befähigungsbericht Ausbildungsinhalt nat schnitt schnitt (gemäß § 8 VAP2.1-Feu) (gemäß § 9 VAP2.1-Feu) 9.3 Abschlussprüfung Leistungsnachweis 15 – Prüfung (gemäß - 24 Anlage 3) 9.2 Lehrgang Menschenführung – Teil II (gemäß Anlage 2) - 9 - Leistungsnachweise 12- Lehrgang B V: Verbandsführerinnen und Verbandsführer Stabsarbeit Abschnittsleiterin und Abschnittsleiter 14 23 9.1 - Rettungsdienst / ABC-Messstrategie (gemäß Anlage 2) 22 21 8 - Praktikum für Zugführerinnen und Zugführer - Befähigungsbericht 5 (gemäß Anlage 4) 20 - - Urlaub - - 19 Leistungsnachweis 11 – Prüfung (gemäß 7.3 Lehrgang B IV: Zugführerin und Zugführer (gemäß Anlage 2) - Anlage 3) 7 18 7.2 Lehrgang Organisation/Einsatzrecht/Betriebswirtschaftslehre (gemäß Anlage 2) - 17 7.1 Lehrgang Menschenführung - Teil I (gemäß Anlage 2) - - 16 - - Urlaub - - 15 14 6 - Abteilungsdienst - Befähigungsbericht 4 (gemäß Anlage 4) 13 Lehrgang Wissenschaftliche Grundlagen - Praktikum Gruppenführerin und Gruppenführer (gemäß Anlage 2) 5 - Befähigungsbericht 3 (gemäß Anlage 4) 12 - 11 Ausbildung hauptberuflicher Feuerwehrangehöriger zu 4 - Leistungsnachweis 10 (gemäß Anlage 2) - 10 Gruppenführerinnen und Gruppenführern einschließlich Vertiefungsausbildung (gemäß Anlage 2) 9 - - Urlaub - - 8 3.2 Praktikum in Anlehnung an RettAPO * - 3 Befähigungsbericht 2 (gemäß Anlage 4) 7 Feuerwehrtechnisches Wachpraktikum 3.1 - (in Anlehnung an VAP1.2-Feu) Lehrgang Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter – Leistungsnachweis 9 – Schriftliche Prüfung 6 2 - - Theorie (gemäß RettAPO) 5 4 3 Befähigungsbericht 1 1.1-1.3 Feuerwehrtechnischer Grundausbildungslehrgang Leistungsnachweise 1 bis 8 1 (Beurteilung gemäß Anlage 2 (gemäß VAP1.2-Feu) (gemäß VAP1.2-Feu) VAP1.2-Feu) 2 1 Erläuterungen: * Jeweils 2 Wochen Klinik und RTW oder jeweils 4 Wochen nur Klinik oder RTW – Aufteilung steht im Ermessen der Einstellungsbehörde Zentrale Ausbildung am IdF NRW Der Ausbildungsabschnitt 2 kann auch vor oder im Verlauf des Ausbildungsabschnittes 1 liegen. Der Lehrgang Wissenschaftliche Grundlagen, der Ausbildungsabschnitt 6 Abteilungsdienst und der vorgesehene Urlaub können in der zeitlichen Abfolge variieren.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.