Verordnung über die Fachbereiche und Abteilungen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen in Gelsenkirchen
- Ausfertigungsdatum:
- 23.01.2003
Eingangsformel
Fachbereiche
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen gliedert sich in die Fachbereiche
staatlicher Verwaltungsdienst
kommunaler Verwaltungsdienst
Polizeivollzugsdienst
Verwaltungsdienst der Sozialversicherungsträger und der Kriegsopferversorgung.
Abteilungen
Es bestehen Abteilungen in Duisburg, Köln, Gelsenkirchen und Münster. Die bisherige Abteilung Bielefeld wird mit der Abteilung Münster und die bisherige Abteilung Hagen wird mit der Abteilung Gelsenkirchen zusammengelegt. Die Ausbildungsstandorte Bielefeld und Hagen bleiben bei der Zusammenlegung erhalten.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 13. Juni 1984 in Kraft.
Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fußnoten
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.