VO · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen (Waffenverbotszonenverordnung – WVZ VO)

Ausfertigungsdatum:
21.12.2021
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen (Waffenverbotszonenverordnung – WVZ VO)

Anlage Düsseldorf (Altstadt) Zeitliche Begrenzung: freitags ab 18:00 Uhr bis samstags 08:00 Uhr, samstags ab 18:00 Uhr bis sonntags 08:00 Uhr sowie entsprechend vor/an Wochen- feiertagen, Karnevalstage des 11.11. und Weiberfastnacht bis einschließlich Aschermittwoch jeden Jahres Nördliche Begrenzung: einschließlich Ratinger Straße, Altstadt, Emilie-Schneider-Platz und Verlängerung bis zum Rheinufer Westliche Begrenzung: einschließlich östliches Rheinufer Östliche Begrenzung: einschließlich Heinrich-Heine-Allee, Kasernenstraße; ab der Schulstraße nur noch einschließlich Rathausufer, Mannesman- nufer, Johannes-Rau-Platz Südliche Begrenzung: einschließlich Benrather Straße, Maxplatz /Schulstraße, Johan- nes-Rau-Platz, Apolloplatz bis südliches Ende der Unterführung unter der Rheinkniebrücke Anlage Köln (Ringe) Zeitliche Begrenzung: freitags ab 20:00 Uhr bis samstags 06:00 Uhr, samstags ab 20:00 Uhr bis sonntags 06:00 Uhr sowie entsprechend vor/an Wochenfeiertagen, Karnevalstage des 11.11. und Weiberfastnacht bis einschließlich Aschermittwoch jeden Jahres Räumliche Begrenzung: Der räumliche Bereich umfasst den Straßenzug Hohenzollernring/Kaiser-Wilhelm-Ring einschließlich direkt anrainender Straßen. Dieser erstreckt sich nördlich bis an die Fortsetzung der B9 Hansaring, wird östlich durch den Friesenwall einschließlich Friesenstraße bis zur Einmündung Steinfelder Gasse und im weiteren Verlauf durch die Mittelstraße einschließlich und die Benesisstraße und den Straßenzug Am Rinkenpfuhl ausschließlich begrenzt und schließt dabei den Teilbereich Hahnenstraße mit ein. Südliche Begrenzung bildet die Schaafenstraße einschließlich und westlich die Brabanter Straße einschließlich, wobei der Teilabschnitt Antwerpener Straße bis zur Hausnummer 15 in Richtung Bismarckstraße einbezogen ist. Straßenabschnitte: Aachener Str. 2 - 10, Albertusstr. 52 - 55, Antwerpener Str. 1 - 15, Balduinstr. 11 - 20, Bismarckstr. 1 - 20, Brabanter Str. 1 - 55, Christophstr. 13 - 43, Ehrenstr. 71 - 102, Flandrische Str. 1 - 18, Friesenplatz 1 - 25, Friesenstr. 2 - 87, Friesenwall 1 - 130, Genter Str. 1 - 4, Gereonshof 30 - 49, Habsburgerring 1 - 22, Hahnenstr. 12 - 57, Hansaring 4 - 4, Hildeboldplatz 1 - 25, Hohenstaufenring 63 - 78. Hohenzollernring 1 - 103, Im Klapperhof 39 - 52, Kaiser-Wilhelm-Ring 2 - 50. Kamekestr. 1 - 14, Kettengasse 7 - 24, Limburger Str. 1 - 39, Lütticher Str. 1 - 11, Maastrichter Str. 2 - 18, Mauritiuswall 86 - 86, Mittelstr. 23 - 54, Palmstr. 31 - 47, Pfeilstr. 2 - 14, Pilgrimstr. 2 - 8, Richard- Wagner-Str. 1 - 1, Rudolfplatz 1 - 14, Schaafenstr. 2 - 67, Steinfelder Gasse 1 - 1, Venloer Str. 1 - 19, Von-Werth-Str. 1 - 2, Werderstr. 2 – 2 Anlage Grundkarte: © OpenStreetMap Contributors Anlage Köln (Zülpicher Straße) Zeitliche Begrenzung: freitags ab 20:00 Uhr bis samstags 06:00 Uhr, samstags ab 20:00 Uhr bis sonntags 06:00 Uhr sowie entsprechend vor/an Wochenfeiertagen, Karnevalstage des 11.11. und Weiberfastnacht bis einschließlich Aschermittwoch jeden Jahres Räumliche Begrenzung: Der als Waffenverbotszone in Betracht kommende räumliche Bereich innerhalb des im PP Köln definierten Raums polizeilicher Schwerpunktsetzung (RapS) Zülpicher Straße in der Kölner Innenstadt umfasst den Straßenzug der Zülpicher Straße nordöstlich beginnend einschließlich des Zülpicher Platzes und endet an der Einmündung Zülpicher Straße / Zülpicher Wall Straßenabschnitte: Friedrichstr. 60 - 60, Hochstadenstr. 32 - 32, Hohenstaufenring 21 - 30, Zülpicher Platz 1 - 18, Zülpicher Str. 1 - 60, Zülpicher Wall 1 - 16

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.