ÜPVO · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Prüfung für die befristete Zulassung von freiberuflich tätigen Vermessungsingenieuren zu Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen (ÜbergangsprüfungsVO ÖbVermIng - ÜPVO-ÖbVermIng)

Ausfertigungsdatum:
21.11.2009
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Prüfung für die befristete Zulassung von freiberuflich tätigen Vermessungsingenieuren zu Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen (ÜbergangsprüfungsVO ÖbVermIng - ÜPVO-ÖbVermIng)

7134_930321-1.pdf 7134_930321-1.pdf

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.