Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ausfertigungsdatum:
21.11.2007
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Vom 30. Oktober 2007

(Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur
 in Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 482))

Dieses Gesetz wurde unter der Gliederungsnummer 83 in die SGV. NRW. aufgenommen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.