und Prüfungsordnung Kartograph · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung im öffentlichen Dienst für den Ausbildungsberuf Kartograph/Kartographin (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Kartograph-APO Kart)

Ausfertigungsdatum:
21.06.2008
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung im öffentlichen Dienst für den Ausbildungsberuf Kartograph/Kartographin (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Kartograph-APO Kart)

Anlage 1 (zu § 24 Abs.1) Prüfungszeugnis entsprechend § 37 Berufsbildungsgesetz - BBiG Herr/Frau ……………..……………………………. geboren am …………………..…. in ……………………….…………. hat am ……………… die Abschlussprüfung nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung im öffentlichen Dienst für den Ausbildungsberuf Kartograph/Kartographin vom 16. Dezember 1999 (GV.NRW 2000 S. 3) in der jeweils geltenden Fassung mit dem Gesamtergebnis …………………..……………. bestanden und ist berechtigt, die Berufsbezeichnung Kartograph/in zu führen. Die Prüfungsleistungen im Einzelnen: Ergebnis der praktischen Prüfung …………….……………. Ergebnis der schriftlichen Prüfung …………….……………. ……………………………., den ………………………. Der Prüfungsausschuss für den Ausbildungsberuf Kartograph/Kartographin bei der Bezirksregierung Köln (Siegel) ……………………………………………… (Vorsitzender/Vorsitzende) Ergebnis der berufsschulischen Leistungen entsprechend § 37 Abs. 3 BBiG: Laut Konferenzbeschluss des ………….-Berufskollegs vom ..............…….hat Herr/Frau……………. den Berufsschulabschluss mit der Durchschnittsnote ……………….. erworben.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.