und Prüfungsordnung Vermessungstechniker · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungstechniker-APO VermT)

Ausfertigungsdatum:
21.06.2008
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungstechniker-APO VermT)

Anlage 1 (zu § 4 Abs. 5) ………………………………………………………. ……………………………………………. (Ausbildungsstelle) (Datum) Beurteilung über den ……………………………………………………………………………………………………………….. (Name und Vorname der/des Auszubildenden) im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin Aus Anlass der Beendigung der Probezeit der Anmeldung zur Prüfung Zum Schluss des Ausbildungsjahres Noten und Erläuterungen 1 = sehr gut - eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung 2 = gut - eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung 3 = befriedigend - eine im Allgemeinen den Anforderungen entsprechende Leistung 4 = ausreichend - eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht 5 = mangelhaft - eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können 6 = ungenügend - eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können Bitte kreuzen Sie entsprechend an! Wenn nicht 1 2 3 4 5 6 beurteilbar, ankreuzen 1 Befähigung 1.1 Auffassungsgabe ………………………………. 1.2 Urteilsfähigkeit …………………………………. 1.3 Ausdrucksfähigkeit 1.31 mündlich ………………………………………… 1.32 schriftlich ………………………………………... Gesamturteil zu 1 ………………………………. 2 Arbeitsleistung und Arbeitsbereitschaft 2.1 Arbeitsgüte (einschl. Zuverlässigkeit) ……….. 2.2 Arbeitstempo …………………………………… 2.3 Fachwissen (bezogen auf die Anforderungen im Ausbildungsbereich) …………………………… 2.4 Belastbarkeit ……………………………………. 2.5 Arbeitsbereitschaft ……………………………… Gesamturteil zu 2 ……………………………….. und umseitig erläutern wenn nicht einwandfrei es bestehen Mängel beurteilbar, ankreuzen 3 Verhaltensweise 3.1 gegenüber dem Bürger ……………………… 3.2 innerhalb der Ausbildungsstelle ……………. 4 Besonders positiv herauszuhebende Verhaltensweisen und bestehende Mängel erläutern: und (z.B. Hilfsbereitschaft; sicheres und zuvorkommendes Auftreten; erläutern Häufigkeit der Verspätungen und Gründe hierfür usw.) Falls keine Beurteilung möglich, bitte kurze Erläuterung: 5 Zusätzliche Angaben zur Beurteilung 5.1 Ist auf positiv zu wertende Umstände oder Eigenschaften besonders hinzuweisen? (z.B. Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen innerhalb und außerhalb der Dienstzeit) 5.2 Besondere Befähigung oder Neigung für bestimmte Aufgaben? (z.B. auf mathematischem, zeichnerischem oder organisatorischem Gebiet) 5.3 Falls Anregungen zur Verbesserung notwenig geworden sind, welche wurden gegeben? (z.B. Anraten zum Besuch eines Kurses; Ermahnung, gründlicher zu arbeiten; Anhalten zur Pünktlichkeit usw.) 6 Zusammenfassendes Urteil nach dem Gesamteindruck sehr gut gut befriedigend ausreichend Ausbildungsziel erreicht mangelhaft ja ungenügend nein 7 Fehltage im Ausbildungsabschnitt durch Krankheit …………… Tage durch Erholungsurlaub …………… Tage An der Beurteilung haben folgende an der Ausbildung beteiligte Damen und Herren mitgewirkt: Name: ………………………………………………………………………………………………………………………….. …………………………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………… ……………………………………………………………. (Unterschrift der Ausbilderin/des Ausbilders, Datum) (Unterschrift der/des Ausbildenden) der Ausbildungsleiterin/des Ausbildungsleiters, Datum) Von der vorstehenden Beurteilung, die mit mir durchgesprochen worden ist, habe ich Kenntnis genommen. …………………………………………………………….. (Unterschrift der/des Auszubildenden, Datum)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.