SpStVO NRW · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Bestimmung der Spielbankstandorte des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Aufteilung der Spielbankabgabe (Spielbankstandortverordnung NRW - SpStVO NRW)

Ausfertigungsdatum:
20.11.2020
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Eingangsformel

Auf Grund des § 2 Absatz 2 Satz 3 und des § 26 des Spielbankgesetzes NRW vom 29. Mai 2020 (GV. NRW. S. 363) verordnet das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen:  
§ 1

Spielbankstandorte

 

Als Standorte für den Betrieb der im Land Nordrhein-Westfalen zugelassenen öffentlichen Spielbanken werden bestimmt:

1. die Stadt Bad Oeynhausen,

2. die Stadt Dortmund,

3. die Stadt Duisburg und

4. die Stadt Aachen.

 

§ 2

Anteil der Spielbankgemeinden an der Spielbankabgabe

 

Der Anteil der Spielbankgemeinden an der Spielbankabgabe nach § 19 des Spielbankgesetzes NRW vom 29. Mai 2020 (GV. NRW. S. 363) beträgt je 12 Prozent der Bruttospielerträge.

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

 

Der Minister des Innern

 

Der Minister der Finanzen

 

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

 

Fn 1

In Kraft getreten am 20. November 2020 (GV. NRW. S. 1056a).

 

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.