baut.D · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-baut.D-Gem)

Ausfertigungsdatum:
20.09.2014
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-baut.D-Gem)

Anlage 1 (zu § 13 Abs. 2) Ausbildungsplan für die Ausbildung der Bauoberinspektoranwärter Ausbildungs- Ausbildungsgebiet Ausbildungsdauer abschnitt unter Berücksichtigung der Vorbildung und der (Monate) voraussichtlichen späteren Verwendung 1 Einführung und Vertiefung in den technischen 3 und nichttechnischen Innendienst einer Bauverwaltung und in die wichtigsten Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet des Bauwesens; hoheitliches Handeln der Bauverwaltung (Planung, Bauaufsicht, Umweltschutz), Planungs- und Genehmigungsverfahren, ordnungsbehördliche Maßnahmen, Bauüberwachung, Verwaltungsvollstreckung, Rechtsbehelfsverfahren; Vorbereitung, Vergabe und Abrechnung von Baumaßnahmen, Bauleitung, technische und konstruktive Probleme; Bezüge zum Recht des öffentlichen Dienstes, zur Verwaltungsorganisation/- steuerung und zur Verwaltungsbetriebswirtschaft 2 3 3 3 4 Theoretische Ausbildung einschließlich 5 Einführung und Prüfung

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.