Wahlbenachrichtigung 1) 2)
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Wahlbenachrichtigung
zur Landtagswahl am Sonntag, dem , von bis 18.00 Uhr. 3)
Sie sind in das Wählerverzeichnis eingetragen und können im unten angegebenen Wahlraum wählen.
Bringen Sie diese Benachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit. Das Wahlrecht
Deutsche Post
kann auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden. Die Wahlbenachrichtigung ersetzt keinen Wahl-
schein und berechtigt nicht zur Stimmabgabe in einem anderen Wahlraum. Entgelt bezahlt
Wenn Sie in einem anderen Stimmbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen 40210 Düsseldorf
Wahlschein. Wahlscheinanträge - die mit umseitigem Vordruck, aber auch per E-Mail oder mündlich, nicht jedoch
fernmündlich, gestellt werden können - werden nur bis zum ,18.00 Uhr, entgegengenommen, bei nachge-
wiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltage 15.00 Uhr. Wenn unzustellbar, zurück!
4)
Bei Umzug Anschriftenberichtigungskarte!
Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen werden auf dem Postwege übersandt oder amtlich überbracht. Sie können
auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. Wer für einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen
beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen ande- Herrn /Frau 6)
ren als den Wahlberechtigten persönlich nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung ausgehändigt, wenn die Berech-
tigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem
Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig amtlich zugeleitet werden können.
5)
6)
Stimmbezirk/Wählerverz.-Nr. ..........................
Absender: Der Oberbürgermeister
Düsseldorf
Wahlraum: Schulgebäude Agnesstr. 1
40489 Düsseldorf
1) Muster für die Versendung der Wahlbenachrichtigung als Infopost-Standard in Kartenform. Auf der Rückseite ist der b) mindestens 250 Sendungen für dieselbe Leitregion (Übereinstimmung der ersten beiden Stellen der PLZ)
Wahlscheinantrag (Anlage 2) aufzudrucken. nach PLZ in auf-/absteigender Reihenfolge geordnet oder
2) Bei Versendung als Infopost-Standard mit der Deutschen Post AG gelten die AGB Briefdienst Inland und die Be- c) mindestens 50 Sendungen für den Leitbereich ( Sequenz von PLZ) der Einlieferungsstelle nach PLZ in
stimmungen aus der speziellen Leistungsbeschreibung „Infopost und Kataloge national“. Die wichtigsten Punkte sind auf-/absteigender Reihenfolge geordnet.
nachfolgend auszugsweise aufgeführt: Auskünfte erteilen die Vertriebsmanager der Deutschen Post AG.
a) Infopost-Standardsendungen müssen automationsgerecht, d.h. maschinenfähig und maschinenlesbar
4) Entgeltpflichtig.
sein. Im Vorfeld sollten die Sendungen mit dem Automationsbeauftragten (ABB) des jeweils zustän-
digen Briefzentrums (BZ) der Deutschen Post AG abgestimmt werden.
5) Wird ein Stimmbezirk in die repräsentative Wahlstatistik oder in wahlstatistische Auszählungen einbezogen, ist die
b) Infopost-Standardsendungen müssen grundsätzlich inhaltsgleich sein. Zulässige Abweichungen in Be-
zug auf die Inhaltsgleichheit sind z.B.: Wahlbenachrichtigung wie folgt zu ergänzen: „Hinweis: In Ihrem Stimmbezirk wird bei der Wahl mit nach Geburtsjah-
x Zusätzliche Angaben zum Absender resgruppen und Geschlecht gekennzeichneten Stimmzetteln gewählt (gilt nicht für die Briefwahl). Dies dient der re-
x Bis zu 10 unterschiedliche Ordnungsbezeichnungen (Ziffern oder Buchstaben) pro Seite. präsentativen Wahlstatistik; das Wahlgeheimnis wird gewahrt.“. Alle Sendungen mit diesem zusätzlichen Hinweis
Nähere Auskünfte erteilen die Großannahmestellen des jeweiligen BZ der Deutschen Post AG. sind mangels Inhaltsgleichheit gesondert einzuliefern.
c) Mindestmaß: Länge 14 cm, Breite 9 cm 6) Anschriftenangaben müssen maschinenlesbar sein. Die Nummer im Wählerverzeichnis und die Nummer des Wahl-
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 49 vom 17. November 2003
Höchstmaß: Länge 23,5 cm, Breite 12,5 cm
bezirks können in die Anschrift aufgenommen werden, dürfen dann aber als Ordnungsbezeichnungen nicht mehr als
Höchstgewicht: 20 g zwei Zeilen einnehmen, nicht weiter nach links reichen als die oberste Zeile der Anschrift und nicht weiter nach un-
Mindestflächengewicht (Karten) bis Format C 6: 150 g/m² ten als die unterste Zeile des Namens des Empfängers. Neben dem Absender können angegeben werden: Der
bis Format DIN lang: 170 g/m² Stimmbezirk, Wahlraum und Nummer im Wählerverzeichnis. Eine Versendung als Infopost bleibt möglich, sofern
bis zum Höchstmaß: 200 g/m² diese Nummern bei allen Druckstücken an gleicher Stelle stehen.
3) Der Freimachungsvermerk laut Muster ist bei anderer Beförderung als durch die Deutsche Post AG zu streichen. Er Bei Bedarf testen Sie die Sendungen praxisnah im zuständigen Briefzentrum. Auskünfte erteilen die Automationsbe-
entfällt ebenfalls bei der Benutzung von Freistempelmaschinen; in diesem Fall ist links neben dem Entgeltstempel- auftragten Brief (ABB) des jeweils zuständigen BZ der Deutschen Post AG.
abdruck der Zusatz „Entgelt bezahlt“ anzubringen. Für die Einlieferung als Infopost gelten folgende Mengen:
Zu § 11 Abs. 1 LWahlO
Anlage 1
a) mindestens 4000 Sendungen nach Postleitzahl (PLZ) in auf-/absteigender Reihenfolge geordnet oder