Verordnung über den Landeshochschulentwicklungsplan (Landeshochschulentwicklungsplan-Verordnung – LHEPVO NRW)
- Ausfertigungsdatum:
- 19.11.2016
Verordnung über den Landeshochschulentwicklungsplan (Landeshochschulentwicklungsplan-Verordnung – LHEPVO NRW)
Vom 28. Oktober 2016
Auf Grund des § 6 Absatz 2 Satz 1 des Hochschulgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) verordnet das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit dem Landtag:
Landeshochschulentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LHEP NRW)
Der Landeshochschulentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LHEP NRW), der als Anlage zu dieser Verordnung veröffentlicht wird, ist Bestandteil dieser Verordnung.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.