Vet · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen (VAPVet)

Ausfertigungsdatum:
18.07.2009
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen (VAPVet)

Anlage 1 zur VO vom 22.5.2006 (zu § 7 Abs.4 und § 8 Abs. 3) Rahmenausbildungsplan Ausbildungsabschnitt Dauer Ausbildungsinhalt (Mon.) I Einführungskurs 0,5 Ziele der Referendarausbildung; Aufbau und Funktion der Verwaltung insbesondere der Veterinärverwaltung; Grundzüge des Staatsrechts und Verfassungsrechts, allgem. Verwaltungsrecht, Ordnungsrecht. II Veterinärverwaltung 9,5 Aufgaben und Organe der Kommunalverwaltung; eines Kreises, einer Verwaltungs-, Organisations- und Bürokunde; kreisfreien Stadt, Maßnahmen gegen ständige und besondere Gefahren von zugelassener Tierseuchen, Maßnahmen bei speziellen Tierseuchen, Schlachtbetrieb Überwachung des Viehverkehrs, Anordnung ordnungsbehördlicher Maßnahmen, Abwicklung von Entschädigungs- und Beihilfefällen; Überwachung nach der Verordnung (EG) 1774/2002 zugelassener Betriebe, einschließlich Beteiligung im Zulassungsverfahren; Organisation des Vollzugs der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung nach gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Vorschriften; Überwachung der Erzeugung, Herstellung, Be- und Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Lebens- mitteln tierischer Herkunft einschließlich Milch; Entnahme von Lebensmittelproben; Futtermittelüberwachung in landwirtschaftlichen Betrieben, Entnahme von Futtermittelproben; Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln und des Einsetzens von Fütterungsarzneimitteln, Entnahme von Arzneimittelproben; Organisation und Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich der Gebühren auf dem Gebiet der Frischfleischhygiene, Organisation der Untersuchung bei der Schlachtung von Geflügel, Aus- und Fortbildung von Untersuchungspersonal, Überwachung für den Export zugelassener Betriebe; Schlachttechnik, schlachttechnische Einrichtungen, Kühltechnik, Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Abwasserbeseitigung in gewerblichen Schlachtstätten; Schlachttiertransporte, Betäubungsverfahren; Fleischmarkt; Seuchenhygienische Überwachung von Besamungs- stationen und Embryotransfereinrichtungen; Durchführung von Maßnahmen des Tierschutzes; Aufgaben des amtlichen Tierarztes nach dem Landeshundegesetz; Ausbildungsabschnitt Dauer Ausbildungsinhalt (Mon.) Krisenmanagement, Mitwirkung in Krisenstäben, Katastrophenschutz; Qualitätsmanagement; Beteiligung bei der Abfassung von Berichten, Verfügungen, Zulassungen und sonstigen Schriftsätzen im Verwaltungsverfahren; Beteiligung bei der Erstellung von Gutachten, Einweisung in die Aufgaben als Sachverständiger oder Zeuge vor Gericht; Zusammenarbeit mit Behörden, niedergelassenen Tierärzten, Organisationen und Verbänden. III Landesamt für Natur, 7,5 Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise und Geschäfts- Umwelt und ablauf des Landesamtes; Verbraucherschutz Organisation und Vollzug der Futtermittelüberwachung in den Herstellungs- und Handelsbetrieben; Überwachungsmaßnahmen im Bereich des Vieh- und Fleischgesetzes und Handelsklassengesetzes sowie EG- Vermarktungsnormen für Geflügel und Eier; Organisation und Vollzug der betriebsübergreifenden Kontrollen im Rahmen der Rechtsvorschriften zur Rindfleischetikettierung; Entschädigungen an Tierhalter und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung durch die Tierseuchenkasse; Qualitätsmanagement, Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht; Haushalts- und Personalangelegenheiten einschließlich Personalvertretungsrecht; Bearbeitung von Vorgängen, Erstellung von Entwürfen und Berichten, Verordnungen, Verfügungen, Genehmigungen, Zulassungen, Obergutachten, Widerspruchsbescheiden und sonstigen Schriftsätzen; Wahrnehmung der Fachaufsicht nach dem Tierseuchenrecht, Lebensmittelrecht, Fleischhygienerecht, Geflügelfleischhygienerecht, Arzneimittelrecht, Betäubungsmittelrecht, Futtermittelrecht und Tierschutzrecht; Verordnung (EG) 1774/2002; Praxisbezogene Ausbildung in Ausbildungsstellen mit aktueller Problemstellung; Zulassung und Überprüfung von Betrieben; Genehmigung von Tierversuchen; Rechtsvorschriften in der Veterinärverwaltung, Teile des besonderen Verwaltungsrechts, Verwaltungskunde; Prüfungsvorbereitung und Laufbahnprüfung; Ausbildungsabschnitt Dauer Ausbildungsinhalt (Mon.) IV Fachseminar 4 Der Inhalt des Seminars orientiert sich an den Vorgaben des Anhangs II Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über die amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (berichtigte Version in ABl. L 191,1 vom 28.5.2004) sowie § 1 der Futtermittelkontrolleur- Verordnung (BGBl. I 2003, S. 464); Es wird auf Anlage 3 verwiesen. V Fleischtechnologie- 0,5 Fleischqualität, Fleischreifung; Seminar Verarbeitungstechnologie, lebensmittelrechtliche Bestimmungen und Qualitätssicherung bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen, Technologie der Rohpökelware, Kochwurst und Rohwurst, Wärmebehandlung von Fleisch und Fleischerzeugnissen; Mikrobiologie und Hygiene. VI Staatliches Veterinär- 2 Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise und Geschäftsab- untersuchungsamt, lauf in einem Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt; Chemisches Landes- Untersuchungen zur Ermittlung und Bekämpfung von und Staatliches ansteckenden Krankheiten der Tiere einschließlich der Veterinärunter- von Tieren auf Menschen und von Menschen auf Tiere suchungsamt, übertragbaren Krankheiten; Chemisches- und Veteri- Untersuchungen der von Tieren stammenden Lebens- näruntersuchungsamt mitteln einschließlich Milch und Milcherzeugung im OWL Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung; Untersuchungen im Rahmen der Frischfleischhygiene; Untersuchungen im Rahmen des Arzneimittel- und Futtermittelrechts sowie des Tierschutzrechts; Planung, Organisation, Kalkulation und Abwicklung von Untersuchungsprogrammen, Gebührenabrechnung; Erarbeitung von Gutachten, Berichten, Stellungnahmen und Empfehlungen, Einweisung in die Aufgaben als Sachverständiger oder Zeuge vor Gericht aus Sicht der Praxis.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.