RW · Nordrhein-Westfalen

Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW)

Ausfertigungsdatum:
18.07.2009
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW)

Anlage 1 (zu § 4 Absatz 2): Kennzeichnung Rauchergaststätte RAUCHER-GASTSTÄTTE Zutritt erst ab 18 Jahren! Passivrauchen verursacht die gleichen Krankheiten wie aktives Rauchen. 150 x 150 mm schwarz + rot Schrift: Benton Symbolik: Verkehrsschild

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.