Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Errichtung von Personalvertretungen für die im Landesdienst beschäftigten Lehrer

Ausfertigungsdatum:
17.10.2007
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Errichtung von Personalvertretungen für die im Landesdienst beschäftigten Lehrer

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 17.10.2007 Gültig bis: 30.06.2008 Verordnung über die Errichtung von Personalvertre- tungen für die im Landesdienst beschäftigten Lehrer Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.