Verordnung über die Fachbereiche und Abteilungen der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
- Ausfertigungsdatum:
- 17.04.2021
Verordnung über die Fachbereiche und Abteilungen der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Vom 19. Dezember 2014
Auf Grund des § 12 Absatz 1 - insoweit nach Anhörung des fachlich zuständigen Ausschusses des Landtags - und des § 17 Absatz 1 - insoweit im Einvernehmen mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung sowie dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales - des Fachhochschulgesetzes öffentlicher Dienst vom 29. Mai 1984 (GV. NRW. S. 303), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 168) geändert worden sind, verordnet das Ministerium für Inneres und Kommunales:
Fachbereiche
Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen gliedert sich in die Fachbereiche Allgemeine Verwaltung/Rentenversicherung und Polizei.
Abteilungen
Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen hat Abteilungen in Bielefeld, Duisburg, Köln, Gelsenkirchen und Münster. Das für Inneres zuständige Ministerium kann durch Erlass die Einrichtung von zusätzlichen Studienstandorten im Einzugsbereich der Abteilungen regeln.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2014 in Kraft. Der Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.