Nordrhein-Westfalen

Zustimmung zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Ausfertigungsdatum:
17.04.2020
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Zustimmung zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Vom 3. April 2020

 

(Artikel 3 des Gesetzes vom 3. April 2020 (GV. NRW. S. 284))

 

Dem in der Zeit vom 11. Oktober 2019 bis 28. Oktober 2019 unterzeichneten Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, der als Anlage diesem Gesetz beigefügt ist, wird zugestimmt.

 

 

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

 

Der Ministerpräsident

 

Der Minister des Innern

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.