Anlage 12d
zu § 75 j Absatz 4 Nummer 1 KWahlO
Zustimmungserklärung 1
zur Aufnahme in einen Listenwahlvorschlag
Ich stimme hiermit meiner Benennung als Bewerber/in in dem Listenwahlvorschlag der/des
............................................................................................................................................................................................................................
(Name und ggf. Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe)
für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr
am/im Jahr* ...............................................................................................................
und als Ersatzbewerber/in* für ............................................................................................................................................................................
(Familien- und Vorname)
unter lfd. Nummer. ................................................... des Listenwahlvorschlags zu.
Ich versichere, dass ich für keinen anderen Listenwahlvorschlag für die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr meine
Zustimmung zur Benennung als Bewerber/in gegeben habe.
.......................................................................................................
Ort, Datum
....................................................................................................
(Unterschrift: Vor- und Familienname)
....................................................................................................
(Straße, Hausnummer, Wohnort)
__________________________________
Datenschutzhinweise auf der Rückseite
1
Die Zustimmungserklärung kann auch auf dem Listenwahlvorschlag (Anlage 11e KWahlO) abgegeben werden
* Unzutreffendes streichen
Anlage 12d
zu § 75 j Absatz 4 Nummer 1 KWahlO
Rückseite der Zustimmungserklärung
Informationen zum Datenschutz
Für die mit Ihrer Zustimmungserklärung angegebenen personenbezogenen Daten gilt:
1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient dazu, Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber oder
Ersatzbewerber nach §§ 75 f, j Absatz 4 Nummer 1 Kommunalwahlordnung nachzuweisen.
Ihre personenbezogenen Daten werden auch für die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
verarbeitet.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel
9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den §§ 15 - 20, 46 f, h Kommunalwahlgesetz
und den §§ 26 - 31, 75 f, j und 83 Kommunalwahlordnung.
2. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen.
Die Zustimmungserklärung ist aber nur mit diesen Angaben gültig.
3. Verantwortlich für die Verarbeitung der mit Ihrer Zustimmungserklärung angegebenen personenbezogenen Daten ist die
den Wahlvorschlag einreichende Partei, oder Wählergruppe
(……………………………………………………………………………………………………………………………………) 1
Nach Einreichung des Wahlvorschlags beim Wahlleiter des Regionalverbandes Ruhr (Postanschrift: Kronprinzenstraße
35, 45128 Essen; E-Mail: info@rvr.ruhr) ist dieser für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich.
4. Empfänger der personenbezogenen Daten ist der Wahlausschuss des Regionalverbandes Ruhr (Postanschrift:
Kronprinzenstraße 35, 45128 Essen).
Im Falle von Wahleinsprüchen können die am Wahlprüfungsverfahren Beteiligten, sowie Gerichte Empfänger der
personenbezogenen Daten sein.
Die personenbezogenen Daten in den von den jeweiligen Wahlausschüssen zugelassenen Wahlvorschlägen werden
öffentlich bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (§ 19 Kommunalwahlgesetz, § 83
Kommunalwahlordnung).
5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 82 Absatz 3 Kommunalwahlordnung:
Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl der neuen Vertretung vernichtet werden. Der Wahlleiter kann zulassen, dass
die Unterlagen früher vernichtet werden, soweit sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder für die
Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.
6. Nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten Auskunft verlangen.
Nach Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die Berichtigung Ihrer
personenbezogenen Daten nur bis zum Ablauf der Einreichungsfrist verlangen. Dadurch wird Ihre Zustimmung zur
Benennung als Bewerber oder Ersatzbewerber nicht zurückgenommen.
7. Nach Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung können Sie von dem Verantwortlichen die unverzügliche Löschung Ihrer
personenbezogenen Daten verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden,
nicht mehr notwendig sind und die Speicherfrist abgelaufen ist, Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet
wurden oder der Verantwortliche zur Löschung verpflichtet ist. Dadurch wird Ihre Zustimmung zur Benennung als
Bewerber oder Ersatzbewerber nicht zurückgenommen.
8. Nach Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung können Sie bis zum Ablauf der Einreichungsfrist von dem
Verantwortlichen statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten
für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind oder Ihre personenbezogenen Daten
unrechtmäßig verarbeitet wurden. Sie können die Einschränkung der Verarbeitung auch dann verlangen, wenn Sie der
Auffassung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten unrichtig sind. Durch einen Antrag auf Einschränkung der
Verarbeitung wird Ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber oder Ersatzbewerber nicht zurückgenommen.
9. Hinsichtlich der in Wahlvorschlägen enthaltenen personenbezogenen Daten besteht im Zeitraum vom Ablauf der Frist für
die Einreichung der Wahlvorschläge bis zum Ablauf des Wahltages abweichend von § 5 Absatz 8 des
Landesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit Artikel 16 und Artikel 18 der Datenschutz-Grundverordnung das Recht auf
Berichtigung und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung abschließend durch das unter den Voraussetzungen des
§ 18 Absatz 1 und 2 des Gesetzes in Verbindung mit § 27 dieser Verordnung gewährleistete Mängelbeseitigungsverfahren.
10. Beschwerden können Sie an den Datenschutzbeauftragten des jeweils für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (siehe
oben Nummer 3) richten.
1 Name und Kontaktdaten sind von der Partei oder der Wählergruppe einzutragen.