Anlage
(zu § 1 Abs. 4 PO-FeP-Hochschule)
Feststellungsprüfung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums;
Schwerpunkte für Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen
Schwerpunkt T (technische, mathematische und naturwissenschaftliche Studiengänge
(außer biologische Studiengänge)):
schriftliche Prüfungen: Deutsch, Mathematik und Physik;
mündliche Prüfung: Chemie.
Schwerpunkt M (medizinische und biologische Studiengänge):
schriftliche Prüfungen: Deutsch, Physik, Biologie;
mündliche Prüfung: Chemie.
Schwerpunkt W (wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge):
schriftliche Prüfungen: Deutsch, Mathematik, Volkswirtschaftslehre;
mündliche Prüfung: Englisch.
Schwerpunkt S (sprachliche Studiengänge):
schriftliche Prüfungen: Deutsch, Englisch, Geschichte;
mündliche Prüfung: Deutsche Literatur.
Schwerpunkt G (geisteswissenschaftliche, künstlerische und
gesellschaftswissenschaftliche Studiengänge):
schriftliche Prüfungen: Deutsch, Sozialwissenschaften, Geschichte;
mündliche Prüfung: Deutsche Literatur.
Anmerkungen:
In allen Schwerpunkten kann ein Fach der schriftlichen Prüfung oder das der mündlichen
Prüfung durch ein affines Schwerpunktfach des jeweiligen Studienganges ersetzt werden.
Handelt es sich bei dem affinen Schwerpunktfach um ein Fach gemäß der Rahmenordnung
für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen, für die Ausbildung an
den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung (Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 15.4.1994 in der jeweils geltenden Fassung), wird mit der
erfolgreich abgelegten Feststellungsprüfung eine bundesweit gültige Studienberechtigung
erworben. Ist das nicht der Fall, gilt die Studienberechtigung ausschließlich für das Land
Nordrhein-Westfalen.