und Schulungsverordnung NRW · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Anforderungen an den Sachkundenachweis und die besonderen Schulungen des Personals von Spielhallen im Land Nordrhein-Westfalen (Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung NRW - SuSchVO NRW)

Ausfertigungsdatum:
16.10.2021
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Anforderungen an den Sachkundenachweis und die besonderen Schulungen des Personals von Spielhallen im Land Nordrhein-Westfalen (Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung NRW - SuSchVO NRW)

Anlage 1 (zu § 4) Sachgebiet 1. Gewerbeordnung und Spielverordnung Unterrichtungsziele und -inhalte Std. Grundvoraussetzungen der gewerblichen Tätigkeit überblicken 1 UE  Begriff des (stehenden) Gewerbes,  Gewerbetreibende als Träger von Rechten und Pflichten, insbesondere natürliche und juristische Personen als Gewerbetreibende,  Allgemeine Pflichten im stehenden Gewerbe,  Erlaubniserteilung, Nebenbestimmungen, Widerruf und Rücknahme,  Gewerbeuntersagung, Zuverlässigkeit, Auskunft und Nachschau gem. § 29 GewO. Voraussetzungen für das gewerbliche Geldspiel überblicken  Begriff „Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit“ (§33c GewO),  Erlaubnis nach § 33c Absatz 1 GewO,  Geeignetheitsbescheinigung nach § 33c Absatz 3 GewO (insbesondere für Gaststättenaufstellung),  Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung (§33e GewO),  Erlaubnis nach § 33i GewO (für Spielhallen und ähnliche Unternehmen). Pflichten nach Spielverordnung beachten 2 UE  Aufstellung von Geldspielgeräten (§§ 1 bis 3a SpielV),  Veranstaltung anderer Spiele (§§ 4 bis 5a SpielV),  Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes (§§ 6 bis 10d SpielV). Sanktionen überblicken  Ordnungswidrigkeiten (§ 19 SpielV),  Strafvorschriften (§§ 284 ff. StGB). Sachgebiet 2. Spielhallenrecht Nordrhein-Westfalen Unterrichtungsziele und -inhalte Std. Anforderungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 überblicken 2 UE  Zweck  Zulässigkeit  Sozialkonzept  Aufklärung  Werbung  Spielhallen Landesspezifische Spielhallenregelungen (vergleichende Darstellung) überblicken Besondere Pflichten in Nordrhein-Westfalen (1) beim Betrieb der Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens und (2) bei der Aufstellung von Geldspielgeräten in gastronomischen Betrieben beachten. Baurechtliche Vorschriften und kommunalrechtliche Vorgaben sowie Gaststättenrecht überblicken. Sachgebiet 3. Jugendschutz Unterrichtungsziele und -inhalte Std. Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, insbesondere in der Öffentlichkeit beachten. 2 UE Sachgebiet 4. Prävention und Spielerschutz Unterrichtungsziele und -inhalte Std. Technischen Spieler- und Jugendschutz beachten 6 UE  Prüfung der Spielberechtigung,  Umgang mit dem gerätegebundenen, personenungebundenen Identifikationsmittel  wiederverwendbare und einmalige Identifikationsmittel. Grundlagen Glücksspielsucht und Spielsuchtprävention überblicken  Basiswissen zur Glücksspielsucht,  Zusammenhang zwischen Exposition und Gefährdung,  Darstellung des Hilfesystems,  Maßnahmen zum Spielerschutz. Sozialkonzept: Entwicklung und Umsetzung beachten  Pflichten des Unternehmens,  Umsetzung der Maßnahmen vor Ort,  Dokumentation und Evaluierung. Spielersperrsystem beachten  Arten der Sperren,  Verfahren der Spielersperre,  Dauer und Beendigung. Sachgebiet 5. Datenschutz und Aufzeichnungspflichten Unterrichtungsziele und -inhalte Std. Allgemeine Datenschutzgrundsätze überblicken 1 UE  Grundprinzipien des Datenschutzes,  Betroffenenrechte,  Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter,  Strafvorschriften im StGB (§§ 201, 201a, 202, 202a),  Haftung und Sanktionen: Gefährdungshaftung, Geldbuße und Strafvorschriften. Datenschutz beim Betrieb von Geldspielgeräten beachten  Einsatz von Videoüberwachung in Spielhallen,  Durchführung von Einlasskontrollen in Spielhallen,  Datenverarbeitung beim Spielersperrsystem (§ 23 GlüStV 2021) Gerätebezogene Aufzeichnungspflichten beachten  Allgemeine Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten,  Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, auch in elektronischer Form, sowie Datenzugriff, Dauerhafte Erhebung und Speicherung der Fiskaldaten von Geldspielgeräten

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.