Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw

Ausfertigungsdatum:
16.07.2016
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 33 vom 8. November 2013 605 Anlage 1 Umfang, Art und Häufigkeit der Überwachung der Einrichtungen Einrichtungen Prüfung Art der Prüfung Häufigkeit 1. Kanäle (einschließlich Feststellung von optische Kontrolle nach Einsatz- der Einbindungen der Ablagerungen beziehungsweise beziehungsweise Spülplan; Anschlusskanäle) Inaugenscheinnahme, sonst alle zwei Jahre Begehung erstmalige Erfassung des Kanalfernsehuntersuchung Zustandes (1.1.1996 bis oder Begehung 31.12.2006) Prüfung des Zustandes nach jährlich fünf Prozent der Abschluss der Ersterfassung Kanäle, das gesamte Netz (1.1.2006 bis 31.12.2020 aber alle 15 Jahre und danach alle 15 Jahre) 1a. Haus- und/oder In Wasserschutzgebieten: Nach DIN 1986 Teil 30 Wiederholungsprüfung Grundstücksan- Erstmalige Prüfung beziehungsweise DIN EN abweichend von Nummer 1 schlussleitungen entsprechende den in § 8 1610 entsprechend § 8 Absatz 8 (sofern Bestandteil der Absatz 3 festgelegten Fristen öffentlichen Kanalisation) Außerhalb von Wasserschutzgebieten: Bei industriellem und gewerblichen Abwasser, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind: bis zum 31.12.2020 2. Schachtbauwerke Feststellung des Inaugenscheinnahme im Zusammenhang mit der Allgemeinzustandes, Selbstüberwachung der sichtbare Schäden an Kanäle Kanaldeckeln, Schmutzfängern und Steigeisen sowie am Schachtkörper, Undichtigkeiten, Fremdwasserzufluss, Ablagerungen 3. Düker Feststellung von optische Inspektion halbjährlich Ablagerungen und beziehungsweise Schwimmstoffen am Ein- und Inaugenscheinnahme Auslaufbauwerk Überprüfung der halbjährlich Funktionsfähigkeit von Schmutzfang-, Mess- und Steuereinrichtungen Überprüfung der Plausibilitätskontrolle, zum in Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit, Beispiel Druckhöhenverluste Bedeutung der Düker und Rückstauverhalten zwischen Ein- und der technischen Auslaufbauwerk Durchführbarkeit Feststellung sichtbarer optische Inspektion in Abhängigkeit von der Schäden beziehungsweise Bedeutung der Düker und Inaugenscheinnahme der technischen Durchführbarkeit Überprüfung der Strang- oder Muffenprüfung in Abhängigkeit von der Wasserdichtigkeit oder vergleichbare Bedeutung der Düker und Prüfmethode der technischen Durchführbarkeit 606 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 33 vom 8. November 2013 4. Abwasserpumpwerke, Überprüfung der Pumpen Probelauf bei nicht ständig gemäß Herstellerangaben, Hochwasserpump nach Betriebsanleitung des betriebenen Pumpen, sonst sonst monatlich werke Herstellers nach Betriebsanweisung des Herstellers Überprüfung der Signal- und Funktionsprüfung gem. gemäß Herstellerangaben, Alarmeinrichtungen, Herstellerangaben sonst monatlich Fernüberwachung, Fernwirksysteme zusätzlich bei Prüfung der Pegelstände im Funktionskontrolle, Kontrolle monatlich, bei Hochwasser Hochwasserpump Saugraum- und an der der Aufzeichnungen täglich werken Einleitungsstelle 5. Druckleitungen ohne Erfassung sichtbarer Inaugenscheinnahme des Herstellerangaben, sonst Drucknetz Schäden, zum Beispiel Bereichs der Kontroll- und halbjährlich durch Korrosion, Abrasion Reinigungsöffnungen Prüfung von Armaturen für Kontrolle der Herstellerangaben, sonst die Entlüftung, Entleerung, Funktionsfähigkeit gemäß monatlich Druckstoßsicherung und von Herstellerangaben Kontrolleinrichtungen 6. Einrichtungen in Druck- Funktionsfähigkeit, Dichtigkeit nach den Angaben des Herstellerangaben, sonst und Vakuumentwässe der Pump- und Herstellers jährlich rungsnetzen Druckleitungen 7. Regenüberläufe Inspektion der Drossel- und Überprüfung der Herstellerangaben, sonst der Messeinrichtung, Systemeinstellung nach jährlich beweglichen Wehre, Heber Angaben des Herstellers Gängigkeit von Schiebern, Probelauf nach Angaben Herstellerangaben, sonst Funktionsfähigkeit der Mess- des Herstellers halbjährlich und Regeltechnik Feststellung von zum Beispiel durch nach starken Ablagerungen und Inaugenscheinnahme Niederschlägen, die eine Verstopfungen Entlastung erwarten lassen 8. Regenklärbecken, Feststellung von Inaugenscheinnahme nach Niederschlägen, die Regenüberlaufbecken, Ablagerungen und eine betrieblich bedeutsame Stauraumkanäle, Verstopfungen Beaufschlagung erwarten Regenrückhaltebecken lassen, sonst monatlich Funktionsfähigkeit von Funktionskontrolle gemäß Herstellerangaben, sonst Drosselorganen, beweglichen Herstellerangaben monatlich Wehren, Hebern Funktionsfähigkeit von Probelauf, nach Angaben Herstellerangaben, sonst Pumpen, Mess- und des Herstellers monatlich Regeltechnik, Reinigungseinrichtungen (in der Regel bei nicht ständig gefüllten Becken), Schiebern, Klappen, Armaturen und so weiter Inspektion der Drossel- und Überprüfung der Herstellerangaben, sonst der Messeinrichtungen Systemeinstellung nach jährlich Angaben des Herstellers Inspektion der Überprüfung der Messeinrichtungen Gerätekennlinien nach Herstellerangaben Feststellung sichtbarer optische Kontrolle alle fünf Jahre Schäden an den Becken beziehungsweise Inaugenscheinnahme hydraulische Kalibrierung der Kennlinienüberprüfung nach alle fünf Jahre Drosseleinrichtungen Angaben des Herstellers 9. Einleitungsbauwerke Allgemeinzustand, Inaugenscheinnahme Herstellerangaben, sonst Ablagerungen halbjährlich Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 33 vom 8. November 2013 607 10. Hochwasserver- Funktionsfähigkeit von Probelauf nach Angaben Herstellerangaben, sonst schlüsse Verschlüssen des Herstellers vierteljährlich 11. Übergabepunkte, Inspektion des Inaugenscheinnahme jährlich Messstellen Allgemeinzustandes Funktionsfähigkeit der Mess- Überprüfung der Herstellerangaben, sonst einrichtung Gerätekennlinien nach jährlich Herstellerangaben 12. Notstromaggregate, Überprüfung auf Probelauf und Herstellerangaben, sonst Notstromversorgung, Funktionsfähigkeit, Simulation Funktionskontrolle nach monatlich sofern sie zu den eines Stromausfalls Herstellerangaben; wenn Bauwerken der möglich Simulation eines Kanalisation gehören Stromausfalls bei gewerblichen oder diesen vergleichbaren Netzen 13. Abscheideanlagen Kontrolle und Inspektion des nach Angaben des alle zwei Jahre Allgemeinzustandes Herstellers Kontrolle des Füllzustandes Füllstandsmessung gemäß vierteljährlich der Abscheideräume Angaben des Herstellers Kontrolle der Entleerung Prüfung des Abfuhrbetriebes vierteljährlich

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.