Verordnung · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über das Verfahren zur Bildung und Einberufung der Regionalräte sowie über die Entschädigung der Mitglieder der Regionalräte und die Zuwendungen für die im Regionalrat vorhandenen Gruppierungen der Parteien und Wählergruppen (Regionalräte-Verordnung)

Ausfertigungsdatum:
16.07.2008
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über das Verfahren zur Bildung und Einberufung der Regionalräte sowie über die Entschädigung der Mitglieder der Regionalräte und die Zuwendungen für die im Regionalrat vorhandenen Gruppierungen der Parteien und Wählergruppen (Regionalräte-Verordnung)

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 16.07.2008 Gültig bis: 31.12.2008 Verordnung über das Verfahren zur Bildung und Ein- berufung der Regionalräte sowie über die Entschädi- gung der Mitglieder der Regionalräte und die Zuwen- dungen für die im Regionalrat vorhandenen Gruppie- rungen der Parteien und Wählergruppen (Regionalrä- te-Verordnung) Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.