VO · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Führung eines Ökokontos nach § 32 des Landesnaturschutzgesetzes (Ökokonto VO)

Ausfertigungsdatum:
16.05.2008
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Führung eines Ökokontos nach § 32 des Landesnaturschutzgesetzes (Ökokonto VO)

Anlage 1 zur VO vom 18.4.2008 Ökokonto des Kreises Kontoinhaber / Kontoinhaberin Maßnahme(Nr.) Anlage (Nr.) Nachweis der Verfügungsbefugnis Einwilligung zur Erfassung und Weitergabe personenbezogener Daten Ggf. erforderliche Zulassungen nach anderen Rechtsvorschriften Maßnahme Anlage (Nr.) Maßnahme (Nr.) Datum (Nr.) Lagebezeichnung und Kartenauszug Antrag Maßnahmebeschreibung Anerkennung Bewertung Anzeige der Durchführung Beginn / Ende Bewertungsverfahren Abnahme Flächen- und Maßnahmenpool Ökokonto Maßnahme Aufwertungswert Einbuchung Kompen- Abbuchung / Restwert Eintragung in das Flä- Bemerkungen sationsbedarf Löschung chenverzeichnis (Nr.) (Wertpunkte) (Datum) (Wertpunkte) (Datum) (Wertpunkte) (Datum)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.