Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Erzdiözese der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien in Deutschland mit Sitz in Warburg
- Ausfertigungsdatum:
- 16.03.2018
Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Erzdiözese der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien in Deutschland mit Sitz in Warburg
Vom 27. Februar 2018
Auf Grund des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Körperschaftsstatusgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 604) verordnet die Landesregierung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags:
Der Erzdiözese der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien in Deutschland mit Sitz in Warburg werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.