Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Verwendung von Fanggeräten und die Voraussetzungen und Methoden der Fallenjagd (Fangjagdverordnung)

Ausfertigungsdatum:
15.09.2001
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Verwendung von Fanggeräten und die Voraussetzungen und Methoden der Fallenjagd (Fangjagdverordnung)

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 15.09.2001 Gültig bis: 31.12.2001 Verordnung über die Verwendung von Fanggeräten und die Voraussetzungen und Methoden der Fallen- jagd (Fangjagdverordnung) Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.