Verordnung zur Bestimmung der Spielbankstandorte des Landes Nordrhein-Westfalen und zur Aufteilung der Spielbankabgabe (Spielbankstandortverordnung NRW - SpStVO NRW)
- Ausfertigungsdatum:
- 15.04.2022
Eingangsformel
Spielbankstandorte
Als Standorte für den Betrieb der im Land Nordrhein-Westfalen zugelassenen öffentlichen Spielbanken werden bestimmt:
1. die Stadt Bad Oeynhausen,
2. die Stadt Dortmund,
3. die Stadt Duisburg,
4. die Stadt Aachen und
5. die Stadt Monheim.
Anteil der Spielbankgemeinden an der Spielbankabgabe
Der Anteil der Spielbankgemeinden an der Spielbankabgabe nach § 19 des Spielbankgesetzes NRW vom 29. Mai 2020 (GV. NRW. S. 363) beträgt je 12 Prozent der Bruttospielerträge.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Minister des Innern
Der Minister der Finanzen
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Fußnoten
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.