WahlO · Nordrhein-Westfalen

Landeswahlordnung (LWahlO)

Ausfertigungsdatum:
14.09.2016
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Landeswahlordnung (LWahlO)

Anlage 1 728 Zu § 11 Abs. 1 LWahlO : D K O E H Q D F K U L F K W L J X Q J  1) 2) :DKOEHQDFKULFKWLJXQJ 2) zur Landtagswahl Freimachungsvermerk am Sonntag, dem ............................, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, Sie sind in das Wählerverzeichnis eingetragen und können im unten angegebenen Wahlraum wählen. Brin- gen Sie diese Benachrichtigung zur Wahl mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass Bei U n z u s t e l l b a r k e i t ist die Wahlbenachrichtigung 4) bereit. unverzüglich an den Absender zurückzusenden! Das Wahlrecht kann auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden. Die Wahlbenachrichti- gung ersetzt keinen Wahlschein und berechtigt nicht zur Stimmabgabe in einem anderen Wahlraum. Bei U m z u g ist die Wahlbenachrichtigung nachzusenden 4) Wenn Sie in einem anderen Stimmbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen und dem Absender die neue Anschrift mitzuteilen! Sie einen Wahlschein. Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheins ist ein Antrag. Diesen können Sie mit rückseitigem Muster stellen und bei dem/der (Ober-) Bürgermeister/in (Wahlamt) abgeben oder im frankierten Umschlag absenden. Sie können aber auch ohne Verwendung des rückseitigen Musters die Er- teilung eines Wahlscheins mündlich (nicht jedoch telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben; um die Angabe der unten abgedruckten Nummer, mit der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wird gebeten. Wahlscheinanträge werden nur bis zum ............................, 18.00 Uhr oder bei nachgewiesener plötzlicher Herrn/Frau Erkrankung auch noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr entgegengenommen. Wer für einen anderen Wahl- schein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen werden auf dem Postwege übersandt oder amtlich überbracht. Sie können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfang- nahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Mit freundlichen Grüßen 3) Absender 5) Stimmbezirk / Wähler- Wahlraum verzeichnis-Nr. Der/Die (Ober-)Bürgermeister/in ggf. Gebäude PLZ Ort Straße, Hausnummer Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 27 vom 13. September 2016 PLZ Ort 1 Muster für die Versendung der Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite ist der Wahlscheinantrag (Anlage 2) aufzudrucken. Die Wahlbenachrichtigung kann auch in DIN A 4 erfolgen. 2 Muster der Wahlbenachrichtigung kann auch für zeitgleiche Kommunalwahlen verwendet werden. 3 Wird ein Stimmbezirk in die repräsentative Wahlstatistik oder in wahlstatistische Auszählungen einbezogen, ist die Wahlbenachrichtigung wie folgt zu ergänzen: „Hinweis: In Ihrem Stimmbezirk wird bei der Wahl mit nach Geburtsjahresgruppen und Geschlecht gekennzeichneten Stimmzetteln gewählt (gilt nicht für die Briefwahl). Dies dient der repräsentativen Wahlstatistik; das Wahlgeheimnis wird gewahrt.“ 4 Die Formulierungen können sinngemäß an die Anforderungen des beauftragten Postunternehmens angepasst werden. 5 Gegebenenfalls Aufnahme eines Hinweises zur Barrierefreiheit des Wahlraumes (§ 31a Satz 2 LWahlO)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.