VergabeVO NRW · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW - VergabeVO NRW)

Ausfertigungsdatum:
14.04.2018
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW - VergabeVO NRW)

Anlage 1 In das bundesweite zentrale Vergabeverfahren einbezogene Studiengänge (zu § 1 Satz 2) Studiengänge ohne Fachhochschulstudiengänge mit dem Abschluss Diplom oder Staatsexamen (ohne Lehrämter): Medizin, Pharmazie, Tiermedizin, Zahnmedizin.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.